Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
ISUV-Report 176: Kindesunterhalt - Zahlbeträge entkoppelt von realen Einkommen
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Kommt die angekündigte Reform des Kindesunterhaltsrechts noch in dieser Legislaturperiode?
Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift des ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht e.V, der ISUV-Report 176, ist erschienen. Alle Trennungseltern – ob Unterhaltsberechtigte oder Unterhaltspflichtige – warten auf die Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere des Kindesunterhaltsrechts. Titelthema dieses Reports sind daher Fragen, Impulse, Forderungen von Mitgliedern bezüglich der Reform des Kindesunterhaltsrechts. Der Verband wünscht eine Verbundlösung von Unterhaltsrecht und Betreuungsrecht – „Umgangsrecht“. Gemeint ist damit, sorgerechtliche, betreuungsrechtliche und unterhaltsrechtliche Fragen sollen im Zusammenhang gesehen und entsprechend behandelt werden. ISUV fordert dabei eine stärkere Anerkennung der Betreuungsleistungen unterhaltspflichtiger Elternteile.
Der Leitartikel (Seite 5 - 7) basiert auf 10 Forderungen, die der Arbeitskreis „Kindesunterhalt“ bei der diesjährigen ISUV-Klausurtagung aufgestellt hat und die bei der Reform des Kindesunterhaltsrechts mitberücksichtigt und eingearbeitet werden sollten. Zentrale Forderung des Arbeitskreises ist die Abschaffung der Düsseldorfer Tabelle, weil sie zu ungerechten Ergebnissen führt, nicht mehr zeitgemäß ist, von dem Modell ausgeht - Einer betreut – Einer bezahlt, die Bedarfe zu hoch angesetzt sind, die Einteilung in Einkommensgruppen und die Berechnung des Kindesunterhalts intransparent sind.
Die Eckpunkte des Justizministeriums sparen die DTB aus. – Es tun sich bei Betroffenen Fragen auf: Soll einfach alles so weiterlaufen wie bisher? Will die Politik weiterhin eine derart wichtige sozialpolitische Frage, die massiv ins Leben von Trennungsfamilien – finanziell, sozialpsychologisch, pädagogisch – eingreift, weiterhin Richtern überlassen? Stiehlt sich auf diese Weise die Politik aus der Verantwortung? Greift der Justizminister die Kritik der Betroffenen nicht auf? Sollen Unterhaltspflichtige aus der Mittelschicht weiterhin auf Selbstbehaltsniveau gedrückt werden können? –
Im Leitartikel wird die Kritik Unterhaltspflichtiger und Unterhaltsberechtigter an der DTB aufgegriffen und dargestellt. Des Weiteren wird die Frage nach Alternativen zur DTB nachgegangen. Der Verband hat eine alternative Tabelle entwickelt, deren Eckpunkte dargestellt werden.
Verbandsintern macht man sich auch Gedanken, dass auch ohne eine Reform auf folgende Kompensationen gedrängt wird: Anerkennung eines „Getrennterziehenden-Freibetrags“ von 4230 EURO für beide Elternteile, steuerliche Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten auf Grund von Betreuung, die verpflichtende Einhaltung des Bedarfskontrollbetrages der DTB.
In der Kolumne (S. 4) mit dem Titel „Unterhaltsberechnung nach dem Gesetz – statt nach der Düsseldorfer Tabelle“ wird an zwei Beispielen aufgezeigt, wie der Kindesunterhalt „streng nach dem Gesetz berechnet“ werden muss. Ausgangspunkt sind, nach Auffassung des Autors, die „prozentualen Anteile, die den Kindern am elterlichen Einkommen zustehen“. Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach Zahl und Alter der Kinder sowie den tatsächlichen Einkünften der Eltern.
Wer die Unterhaltshöhe kritisiert, muss sich Daten und die Erstellung dieser Daten anschauen, an denen sich das Existenzminimum orientiert, wird im Artikel (S.10/11) „Regeln und Fakten statt Wunschdenken“ gefordert. Im Artikel wird kritisiert, dass die in die Berechnung des Existenzminimums einfließenden Daten der Einkommens- und Verbrauschstichprobe, erhoben durch das Statistische Bundesamt, von Haushalten mit tendenziell höherem Einkommen und damit auch überwiegend höheren Ausgaben stammen. Deswegen wird das Existenzminimum immer wieder systemimmanent überhöht angesetzt. Das hat dann Auswirkungen auf die DTB, die ja auf dem Existenzminimum basiert.
Weitere Themen im ISUV-Report 176
- Brennpunkt: „75 Jahre Grundgesetz aus der familienrechtlichen Perspektive“
- „Ende gut – alles gut“ – Bafög-Anpassung aus unterhaltsrechtlicher Sicht
- Jugendamtsurkunde – Wenn der Unterhalt vom Jugendamt festgelegt wird, Vorteile - Nachteile, wie lässt sich die Urkunde ändern, worauf ist bei der Erstellung zu achten?
- „Urteilsbank“ – wichtige wissenswerte familienrechtliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu „Vaterschaftsanfechtung“, „Unterhaltsrecht“, „Umgangsrecht“ und „Ehescheidung“, kommentiert von RA Simon Heinzel
- Bericht von der ISUV-Klausurtagung
- ISUV-Familien-Wassersporttage in Hamburg
- Berichte & Veranstaltungsprogramm der ISUV-Kontaktstellen
- ISUV-KI-Assistent: Was kann er, was kann er nicht?
- Leserforum: Meinungen von Mitgliedern zur Berichterstattung, zu Artikeln in Reporten, Anregungen, Erfahrungen, Betroffenheit, …
- Kaleidoskop: Sommer-Feeling
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. Kontakt: ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78 - info@isuv.de ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80 - m.ulbrich@isuv.de ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de