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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Weltkindertag: Vorfahrt für Kinder – sofort!

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Bewusstsein für Kinderrechte schaffen – Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern

Anlässlich des Weltkindertages weist ISUV e.V.- Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) auf die massive und vielfältige Benachteiligung von Kindern geschiedener Eltern hin. Die Zunahme von Kinderarmut allgemein sowie die Zunahme von Kinderarmut auf Grund der Scheidung der Eltern sind Missstände, die von allen Wohlfahrtsverbänden kritisiert werden. Die Armut der Scheidungskinder wird durch die ungerechte Steuerpolitik — Geschiedene werden wie Ledige nach Lohnsteuerklasse I besteuert — gesteigert. Der ISUV kritisiert auch, dass Kinder im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung „ganz legal“ einen Elternteil verlieren können. Nach Auffassung des Verbandes werden zu wenige Anstrengungen unternommen die gemeinsame Elternverantwortung trotz Trennung der Eltern zu erhalten und zu fördern. „Ich hoffe, dass die baldige Reform des Kindschaftsrechts neue Impulse für Trennungseltern gibt“, hebt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor.

Melanie Ulbrich stellte fest: "Kinder leiden unter der Scheidung der Eltern, manche mittelfristig, einige langfristig, bei manchen ist das Urvertrauen massiv gestört, das sagen uns immer wieder betroffene Väter und Mütter. Kinder leiden unter einer Scheidung besonders, wenn sie keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil haben. Wir fordern mehr Engagement, dass Kinder nach Trennung grundsätzlich Umgang zu beiden Eltern haben.“

Umsetzung UN-Kinderkonvention

Die Vorbehalte der Bundesrepublik gegen die UN-Kinderkonvention wurden zwar 2010 zurückgenommen, allerdings noch nicht konsequent im Familienrecht umgesetzt. Gerade diese Konvention setzt Maßstäbe, die weltweit anerkannt sind. In Artikel 8 der Konvention wird dem Kind das Recht zugesprochen seine „Identität“ zu kennen. Daraus lässt sich ableiten, jedes Kind hat einen Anspruch auf Mutter und Vater – trotz Trennung und Scheidung. Das bedeutet in letzter Konsequenz, grundsätzlich kann kein Elternteil nach der Trennung entsorgt werden, außer es liegen nachgewiesene Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe vor.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbrich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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