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Vermögensteilung bei Scheidung: Wichtige Aspekte des Zugewinnausgleichs und individuelle Vereinbarungen

Vermögensteilung bei Scheidung: Wichtige Aspekte des Zugewinnausgleichs und individuelle Vereinbarungen
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ISUV e.V. Verband für Unterhalt und Familienrecht bietet gemeinnützige Hilfe - Information und Coaching bei Trennung und Scheidung. Das ist besonders wichtig, wenn es um Hab und gut geht.

Bei einer Scheidung wird das Vermögen in der Regel über den sogenannten Zugewinnausgleich geteilt, sofern kein Ehevertrag mit einer anderen Regelung vorliegt. Hier sind die wesentlichen Aspekte, die zu beachten sind:

  1. Zugewinnausgleich: Im deutschen Familienrecht gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen, das jeder Partner während der Ehe erwirtschaftet hat, im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen zwischen beiden Partnern aufgeteilt wird. Dafür wird der Wert des Vermögens beider Partner zu Beginn und am Ende der Ehe ermittelt. Derjenige mit dem höheren Zugewinn zahlt dann die Hälfte der Differenz an den anderen Partner.
  2. Stichtage für die Vermögensbewertung:
    • Anfangsvermögen: Das Vermögen jedes Ehepartners zu Beginn der Ehe.
    • Endvermögen: Das Vermögen jedes Ehepartners zum Zeitpunkt der Trennung bzw. des Antrags auf Scheidung. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Stichtag der Trennung, da ab diesem Zeitpunkt Vermögensverschiebungen (wie etwa größere Geschenke) vom anderen Partner unter bestimmten Bedingungen angefochten werden können.
  3. Ausschluss bestimmter Vermögenswerte: Bestimmte Werte, wie Schenkungen und Erbschaften, werden normalerweise nicht in den Zugewinn eingerechnet. Sie verbleiben als privates Vermögen bei dem Ehepartner, der sie erhalten hat, wobei allerdings der Wertzuwachs solcher Vermögensgegenstände während der Ehe als Zugewinn zählen kann.
  4. Teilung von Immobilien und Schulden: Bei Immobilien ist entscheidend, ob sie gemeinsam angeschafft oder von einem Ehepartner alleine finanziert wurden. Häufig wird die Immobilie verkauft, und der Erlös wird aufgeteilt, es sei denn, ein Partner kauft den anderen aus. Verbindlichkeiten und Kredite, die während der Ehe eingegangen wurden, werden ebenfalls beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, sodass die Schuldenlast fair verteilt wird.
  5. Vermögensaufstellung und Dokumentation: Eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden, einschließlich Bankkonten, Sparplänen, Immobilien und Sachwerten, ist erforderlich. Eine solche Dokumentation sorgt für eine transparente und gerechte Berechnung und verhindert, dass wichtige Vermögenswerte unberücksichtigt bleiben.
  6. Individuelle Vereinbarungen und Ehevertrag: Wenn Paare schon bei der Eheschließung eine andere Vermögensverteilung wünschen, können sie das durch einen Ehevertrag regeln. Hier können Vereinbarungen zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs oder zum Gütertrennungsprinzip getroffen werden. Auch im Falle einer Scheidung kann eine einvernehmliche Regelung zum Vermögen getroffen werden.

Da die Vermögensaufteilung komplex sein kann, ist es ratsam sich gründlich und unabhängig zu informieren, um sicherzustellen, dass die Aufteilung fair und transparent erfolgt.

Die Veranstaltung findet statt am Montag, 25. November 2024 um 19.30 Uhr . Es referiert Peter Schneider, Fachanwalt für Familienrecht. Veranstaltungsort ist das Mehrgenerationenhaus, Von Hessing Straße 1, 97688 Bad Kissingen

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Information auf der Homepage: http://www.isuv.de

Anmeldung ist erwünscht: bad-kissingen@isuv.de

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. 
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