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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

WEBINAR: „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder – Berechnung -- Veränderungen seit 1.Januar 2025“

WEBINAR: „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder – Berechnung -- Veränderungen seit 1.Januar 2025“
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Alle Jahre wieder alte neue Düsseldorfer Tabelle - alle Jahre wieder Gezerre und Gezeter ums Geld

Dienstag, 14. Januar 2025, um 19.30 Uhr, es referiert Rechtsanwalt Ekkehard Nüßlein, Fachanwalt für Familienrecht. Der Eintritt ist frei.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit 1.1.2025. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber wenn es um die Höhe des Kindesunterhalts geht, halten sich nahezu alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das „unterhaltsrelevante Einkommen“.

Für Unterhaltsberechtigte wie Unterhaltspflichtige stellen sich dazu Fragen:

  • Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein?
  • Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?
  • Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder?
  • Was ist und wann besteht Mehrbedarf?
  • Welche Bedeutung hat der Selbstbehalt?

Erläutert werden im Vortrag die grundlegenden Strukturen sowie die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle. Rechtsanwalt Weishaupt erläutert, gibt Hinweise, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige die Ansprüche durchsetzen sollten.

Um am Webinar teilnehmen zu können, müssen Sie sich spätestens einen Tag zuvor anmelden: info@isuv.de oder j.linsler@isuv.de . Sie erhalten am Tag der Veranstaltung einen Link zugeschickt. Wenn Sie ihn anklicken, gelangen Sie in den Konferenzraum.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

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Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
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Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbrich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de