Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ? ISUV e. V.
Temporäre Bedarfsgemeinschaft – wenn das Kind zwei Zuhause hat
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Unterhalt am Limit: ISUV-Report 178 beleuchtet häufige Realitäten in Trennungsfamilien
Wenn Kinder abwechselnd bei Mutter und Vater leben, bedeutet das geteilte Erziehungsarbeit, doppelte Verantwortung – und dennoch oft einseitige finanzielle Last. Der neue ISUV-Report 178 rückt mit seinem Leitartikel zur „temporären Bedarfsgemeinschaft“ ein Thema in den Fokus, das viele getrenntlebende Eltern betrifft, vom Gesetzgeber aber weitgehend ignoriert wird.
Der Verband fordert, dass die soziale Realität von Trennungskindern im Koalitionsvertrag berücksichtigt wird. Viele Kinder sind nicht dauerhaft, sondern abwechselnd Teil der „Bedarfsgemeinschaft“ beider Elternteile – je nachdem, wo sie sich gerade aufhalten. Es liegt keine dauerhafte Bedarfsgemeinschaft vor, sondern eine zeitlich begrenzte, „temporäre“ Bedarfsgemeinschaft mit dem jeweils betreuenden Elternteil.
Der ISUV fordert, die temporäre Bedarfsgemeinschaft gesetzlich anzuerkennen. Das bedeutet konkret, Aufteilung der Leistungen nach Betreuungsanteilen, Anerkennung der Betreuungskosten beider Elternteile, Gerechtigkeit beim Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Weitere Beiträge im Report 178:
Kindesunterhalt im Wandel:
Nach dem Scheitern der geplanten Unterhaltsreform beleuchtet der Artikel die aktuelle Rechtslage: Welche Regelungen gelten 2025? Welche Rolle spielt die neue Düsseldorfer Tabelle – und wie kann trotz steigendem Kindesunterhalt das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen gewahrt bleiben?
Kritik an der Berechnung des Existenzminimums
Der Beitrag von Karl Kraus zeigt auf, wie veraltete Daten und fragwürdige Erhebungsmethoden zu verzerrten Berechnungen führen – mit direkten Auswirkungen auf Bürgergeld, Kindergeld und Unterhaltsansprüche.
Bindung, Betreuung, Belastung
Im Artikel „Alleinerziehend – kollektiv erzogen?“ wird die Betreuungssituation von Kita-Kindern kritisch hinterfragt: Was bedeutet es für das Urvertrauen, wenn Kinder täglich über neun Stunden in wechselnden Gruppen betreut werden?
Europäisches Urteil zum Scheidungsrecht
Der EGMR hat die französische Rechtsprechung „richtiggestellt“ und erklärt: Sexuelle Beziehungen sind keine eheliche Pflicht. Der Beitrag beleuchtet die Tragweite des Urteils für das europäische Familienrecht.
Berufsbild Fachanwalt für Familienrecht
Zwischen juristischem Scharfsinn und menschlicher Empathie bewegen sich Fachanwält:innen für Familienrecht. Oft stehen sie auch im Spannungsfeld von Konflikt und Kompromiss.
Aktuelle Rechtsprechung zum Elternunterhalt
Neue Entscheidungen des BGH und OLG Hamm zeigen: Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt orientiert sich nicht am Sozialrecht, sondern am Unterhaltsrecht – mit erheblichen praktischen Folgen.
Der ISUV-Report 178 liefert fundierte soziale und familienrechtliche Analysen, rechtliche Einordnungen und gesellschaftspolitische Impulse. Er richtet sich an Betroffene, Fachleute und politisch Verantwortliche.
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. Kontakt: ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78 - info@isuv.de ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80 - m.ulbrich@isuv.de
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