Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ? ISUV e. V.
Unterhalt für Eheleute und Partner bei Trennung und Scheidung
Fachanwalt für Familienrecht informiert kostenlos zum Unterhalt für Eheleute und Partner (Trennungs- und nachehlicher Unterhalt; Betreuungsunterhalt), gibt Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen
Wenn Eheleute oder Partner sich trennen kann Anspruch auf Unterhalt bestehen. Auf Trennungsunterhalt hat derjenige Anspruch, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Anspruch kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso kann nach Beendigung einer Partnerschaft Anspruch der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater auf Betreuungsunterhalt vorliegen.
Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche gegeben sind, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen sind wichtige Aspekte, über die ein Fachanwalt für Familienrecht und Mediator am Mittwoch, den 9. April, 19 Uhr, fachkundig in Ravensburg, Seestr. 44/Eingang Gebäuderückseite Römerstraße (Caritaszentrum/Familientreff), kostenlos informiert.
Ferner gibt der Experte rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen zum Thema. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Ravensburg, Oberschwaben, Bodensee.
Über eine Anmeldung und eine kleine Spende freuen wir uns: Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst), E-Mail: Ravensburg@isuv.de
Manfred Ernst Leiter der ISUV-Kontaktstelle Ravensburg-Überlingen, Oberschwaben, Bodensee Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. Tel. 0170 5484542 E-Mail: m.ernst@isuv.de