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Negativzinsen: 211 Banken und Sparkassen verlangen ein "Verwahrentgelt"

Ammersee (ots)

Die Zahl der Banken und Sparkassen, die Negativzinsen an Kunden weiterreichen, wächst kontinuierlich. Eine aktuelle Untersuchung von knapp 1.300 Geldhäusern durch das Verbraucherportal biallo.de zeigt: 211 Banken und Sparkassen kassieren mittlerweile ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Einlagen. Gut die Hälfte davon - nämlich 113 Geldhäuser - langen auch bei Privatkunden zu. Das sind fast viermal so viel wie bei der ersten großen Biallo-Erhebung im Juli 2019. Damals waren es lediglich 30 Banken und Sparkassen, die Strafzinsen an Privatkunden weiterreichten. Allein in den vergangenen drei Monaten hat sich die Zahl mehr als verdoppelt.

Der Strafzins beträgt in der Regel 0,5 Prozent pro Jahr und ist meist an den negativen Einlagensatz der Europäischen Zentralbank gekoppelt. Das ist der Strafzins, den Banken zahlen müssen, wenn sie kurzfristig überschüssige Liquidität bei der EZB parken. Das bedeutet: Falls die Währungshüter auf ihrer Zinssitzung an diesem Donnerstag eine Verschärfung des Einlagensatzes auf minus 0,6 Prozent beschließen, dann dürften viele Banken in Kürze nachziehen und ihr Verwahrentgelt ebenfalls auf 0,6 Prozent erhöhen.

In der Regel räumen die Geldhäuser ihren Kunden gewisse Freibeträge ein, die von den Strafzinsen ausgenommen sind. Beim Tagesgeld gibt es bereits eine Handvoll Institute, die Negativzinsen ab dem ersten Euro kassieren. Bei Girokonten halten sich die Banken dagegen noch zurück, zumal hier auch rechtliche Hürden bestehen. Laut Urteil des Landgerichts Tübingen vom Mai 2018 (Az.: 4 O 225/17) ist eine pauschale Einführung von Negativzinsen bei Girokonten unzulässig, wenn gleichzeitig eine Kontoführungsgebühr erhoben wird.

Die Bank mit dem niedrigsten Freibetrag bei privaten Girokonten ist im Moment die Bremische Volksbank, die für vier ihrer fünf Kontomodelle einen Freibetrag von lediglich 5.000 Euro einräumt. Das Verwahrentgelt der Bremer gilt sowohl für neue Konten als auch Konten mit separater Vereinbarung. "Bei Bestandskunden sind immer individuelle Vereinbarungen nötig, das Verwahrentgelt kann nicht einfach so per Klausel im Preisaushang eingeführt werden", sagt Horst Biallo, Geschäftsführer und Gründer des gleichnamigen Verbraucherportals. "Allerdings zeigen unsere zahlreichen Leserzuschriften: Wer sich weigert, eine entsprechende Vereinbarung zu unterschreiben, dem flattert unter Umständen auch die Kündigung ins Haus."

Eine interaktive Landkarte mit den von biallo.de erfassten Banken und Sparkassen ist unter folgendem Link abrufbar:

www.biallo.de/geldanlage/ratgeber/so-vermeiden-sie-negativzinsen/

Über uns:

Die Biallo & Team GmbH zählt mit ihren Portalen biallo.de und biallo.at zu den führenden Anbietern für unabhängige Finanz- und Verbraucherinformation. Wir bieten aktuelle journalistische Informationen zu den Themen Geldanlage, Baufinanzierung, Kredite, Konten & Karten, Versicherungen, Rente & Vorsorge, Telefon & Internet, Energie, Recht & Steuern sowie Soziales. Unsere Beiträge erscheinen in zahlreichen regionalen und überregionalen Tageszeitungen. Nutzer profitieren zusätzlich von rund 70 unabhängigen, kostenlosen Rechentools und Finanzvergleichen, welche die Entscheidung bei vielen Geldfragen erleichtern. Im Girokonto-Vergleich ( www.biallo.de/girokonto) sind rund 1.300 Banken und Sparkassen gelistet. Damit bietet biallo.de den größten Girokonto-Vergleich Deutschlands mit nahezu kompletter Marktabdeckung und regionaler Suchfunktion. Was die Erlösquellen angeht, sind wir transparent. Wie wir uns finanzieren, haben wir unter www.biallo.de in der Rubrik "Über uns" offengelegt.

Pressekontakt:

Biallo & Team GmbH
Anita Pabian
Bahnhofstr. 25
86938 Schondorf am Ammersee
Tel.: 08192/93379-0
E-Mail: info@biallo.de

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