Strafrechtliche Verfolgung von Airbnb-Anbietern?
Der neue ETL-Podcast "Schlegel & Loll - DER Talk" bietet wertvolle Informationen rund um das Steuer- und Arbeitsrecht
Berlin/Essen (ots)
In dem neuen ETL-Podcast "Schlegel & Loll - DER Talk" stellen ETL-Steuerrechtsexperte Dietrich Loll und ETL-Arbeitsrechtler Dr. Uwe P. Schlegel, jeden Monat nicht nur aktuelle Themen aus dem Steuerrecht vor, sondern beschäftigen sich auch mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Urteilen. In der zweiten Folge des ETL-Podcasts erläutern Schlegel & Loll kompakt und kurzweilig, warum das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) viele Airbnb-Anbieter zum Handeln zwingt, welche Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen versteuert werden müssen und wer sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen muss. Darüber hinaus geben sie einen Einblick in den Dschungel der Tarifverträge.
Mit Beginn des Jahres 2023 trat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, welches Betreiber digitaler Plattformen zur Offenlegung ihrer geschäftlichen Anbieter-Daten verpflichtet. Damit soll auf dem vormals sehr unübersichtlichen Onlinemarkt für mehr Transparenz für die europäischen Steuerbehörden gesorgt werden.
Das betrifft auch Airbnb, eine Onlineplattform für private und gewerbliche Vermieter von temporären Unterkünften. Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll warnt hierbei insbesondere private Anbieter, die ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in den letzten Jahren nicht beim Finanzamt angemeldet haben. Betroffen sind dabei alle Steuerpflichtigen, die jährlich mehr als 520 Euro Einnahmen aus der Untervermietung von selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern erzielen.
"Suchen Sie sich jetzt professionelle Hilfe, denn neben Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen steht schnell auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum - und das bedeutet strafrechtliche Verfolgung", erklärt Loll. "Um das zu verhindern, muss eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden", erläutert Loll. Er rät jedoch dringend davon ab, eine solche als Laie eigenständig aufzusetzen, da das Risiko immens hoch ist, einzelne Regelungen zu übersehen und sich durch eine verunglückte Selbstanzeige unwiderruflich zu schaden.
Im zweiten Teil der Podcast-Folge widmen sich die Experten dem Thema "Tarifverträge" und den arbeitsrechtlichen Tücken, die Tarifverträge auch für kleine Unternehmen haben können. "In Deutschland gibt es über 80.000 Tarifverträge, die nicht nur für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer einschlägig sind", erklärt ETL-Arbeitsrechtsexperte Schlegel und zeigt damit die Komplexität der tarifvertraglichen Regelungen auf. Diese gelten auch, wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Zum anderen finden sie Anwendung, wenn der Arbeitgeber einen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen hat. Von letzterem rät der Arbeitsrechtsexperte ab: "Mein Praxistipp: Nicht den Tarifvertrag in den Arbeitsvertrag miteinbeziehen, denn dann bin ich als Arbeitgeber bei zukünftigen Entgelterhöhungen immer verpflichtet", so Schlegel.
Im neuen ETL-Podcast "Schlegel & Loll - DER Talk" widmen sich Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel sowie Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll komplexen Rechts- und Steuerfragen. Die monatlichen Episoden bieten Informationen und Tipps zu aktuellen Themen im Arbeits- und Steuerrecht. Der Podcast ist kostenfrei bei Spotify, Apple Podcast und Amazon Music abrufbar:
Folge 1: Aktuelles zu den Themen Grundsteuer & Arbeitszeiterfassung
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Folge 2: Aktuelles zu den Themen Airbnb und Steuern & Tarifverträge
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Über die ETL-Gruppe
Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 900 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in mehr als 50 Ländern weltweit mit über 1.300 Standorten präsent und erwirtschaftet einen europaweiten Umsatz von über 1,5 Mrd Euro. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Umsatz von über 1,1 Mrd. Euro. Insgesamt betreuen über 13.000 Mitarbeiter - darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater - überall in Deutschland mehr als 250.000 Mandanten
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Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG |
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