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Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe

EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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20.04.2021

VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

EINBERUFUNG

der am Freitag, dem 21. Mai 2021, um 11:00 Uhr (MESZ)
in Wien stattfindenden
30. ordentlichen Hauptversammlung

ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
In Anbetracht der COVID-19-Pandemie beschloss der Vorstand nach sorgfältiger
Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer wie bereits im Jahr
2020 erneut die gesetzliche Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung in
Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am
21. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/
2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF
BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der
Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung"
durchgeführt.

Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung
der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021
Aktionäre (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um
Verständnis, dass Aktionäre am 21. Mai 2021 nicht persönlich zur
Hauptversammlung kommen können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des
Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des Vorstandes, des
beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen
Stimmrechtsvertreter in Wien statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV führt zu
Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte
der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der
Gesellschaft  fragen.vig@hauptversammlung.at. [fragen.vig@hauptversammlung.at]

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102
Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet
übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
Hauptversammlung nicht erforderlich.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ab
11:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet
unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]virtuell
verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einweg-
Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die
Präsentation des Vorstandes und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu
verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2 Aktiengesetz) und
keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3 Aktiengesetz und § 126
Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung im Internet keine Zweiweg-
Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz
technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-
GesV ("Teilnahmeinformation") sowie auf die Informationen über die Rechte der
Aktionäre hingewiesen, wie diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]
veröffentlicht sind. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr
um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf
der Hauptversammlung dargelegt wird.


T A G E S O R D N U N G

                                        Vorlage des festgestellten
                                        Jahresabschlusses 2020 samt dem
                                        Lagebericht, des konsolidierten
                                        Corporate Governance-Berichts 2020, des
                                        Nachhaltigkeitsberichts 2020
                                     1. (konsolidierter nichtfinanzieller
                                        Bericht), des Konzernabschlusses 2020
                                        samt dem Konzernlagebericht, des
                                        Vorschlages für die Gewinnverwendung und
                                        des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96
                                        Aktiengesetz).

                                        Beschlussfassung über die Verwendung des
                                     2. im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen
                                        Bilanzgewinnes.

                                        Beschlussfassung über den
                                     3. Vergütungsbericht 2020.

                                        Beschlussfassung über die Entlastung der
                                     4. Mitglieder des Vorstandes für das
                                        Geschäftsjahr 2020.

                                        Beschlussfassung über die Entlastung der
                                     5. Mitglieder des Aufsichtsrates für das
                                        Geschäftsjahr 2020.

                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung
                                        des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz,
                                        bis längstens 20. Mai 2026 das
                                        Grundkapital der Gesellschaft - auch in
                                        mehreren Tranchen - um bis zu Nominale
                                        EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis
                                        zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber
                                        lautende Stückaktien gegen Bar- oder
                                        Sacheinlage oder eine Kombination dieser
                                     6. beiden zu erhöhen und über den Inhalt
                                        der Aktienrechte, den Ausschluss der
                                        Bezugsrechte und die sonstigen
                                        Bedingungen der Aktienausgabe mit
                                        Zustimmung des Aufsichtsrates zu
                                        entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt
                                        den in der 26. ordentlichen
                                        Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter
                                        Tagesordnungspunkt 5 gefassten
                                        Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der
                                        Satzung wird dem entsprechend geändert.

                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung
                                        des Vorstandes, mit Zustimmung des
                                        Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2
                                        Aktiengesetz bis 20. Mai 2026
                                        Gewinnschuldverschreibungen im
                                        Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
                                        2.000.000.000,--, auch in mehreren
                                        Tranchen, auch unter Ausschluss der
                                     7. Bezugsrechte, auszugeben sowie alle
                                        weiteren Bedingungen für die Ausgabe der
                                        Gewinnschuldverschreibungen
                                        festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt
                                        den in der 26. ordentlichen
                                        Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter
                                        Tagesordnungspunkt 6 gefassten
                                        Beschluss.

                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung
                                        des Vorstandes, mit Zustimmung des
                                        Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2
                                        Aktiengesetz bis 20. Mai 2026 einmalig
                                        oder mehrmals
                                        Wandelschuldverschreibungen im
                                        Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
                                        2.000.000.000,--, auch unter Ausschluss
                                     8. der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle
                                        weiteren Bedingungen, die Ausgabe und
                                        das Umtauschverfahren der
                                        Wandelschuldverschreibungen
                                        festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt
                                        den in der 26. ordentlichen
                                        Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter
                                        Tagesordnungspunkt 7 gefassten
                                        Beschluss.

                                        Beschlussfassung über die bedingte
                                        Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR
                                        31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu
                                        30.000.000 Stück neuer, auf Inhaber
                                        lautende Stammaktien zur Gewährung von
                                        Bezugs- oder Umtauschrechten an die
                                        Inhaber von Wandelschuldverschreibungen.
                                        Diese bedingte Erhöhung des
                                     9. Grundkapitals ersetzt den in der 26.
                                        ordentlichen Hauptversammlung vom 12.
                                        Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 8
                                        gefassten Beschluss. § 4 Absatz 3 erster
                                        und zweiter Satz der Satzung werden dem
                                        entsprechend geändert. § 4 Absatz 3
                                        dritter und vierter Satz der Satzung
                                        entfallen.

                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung
                                        des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1
                                        Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b
                                        Aktiengesetz im gesetzlich jeweils
                                        höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber
                                        lautende eigene Stammaktien während
                                        einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab
                                        dem Tag der Beschlussfassung der
                                        Hauptversammlung zu erwerben. Der beim
                                        Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf
                                        nicht niedriger als maximal 50% unter
                                        und nicht höher als maximal 10% über dem
                                        durchschnittlichen, ungewichteten
                                        Börseschlusskurs der dem Rückerwerb
                                        vorhergehenden zehn Börsetage betragen.
                                        Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes
                                        über die Börse oder durch ein
                                        öffentliches Angebot oder auf eine
                                    10. sonstige gesetzlich zulässige,
                                        zweckmäßige Art erfolgen.
                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung
                                        des Vorstandes, längstens für die Dauer
                                        von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die
                                        erworbenen eigenen Aktien unter
                                        Ausschluss des Bezugsrechtes zur
                                        Bedienung von
                                        Wandelschuldverschreibungen, die auf
                                        Grundlage des Beschlusses der
                                        Hauptversammlung am 21. Mai 2021
                                        ausgegeben werden, zu verwenden und auf
                                        eine andere gesetzlich zulässige Art als
                                        über die Börse oder durch ein
                                        öffentliches Angebot zu veräußern. Diese
                                        Ermächtigung ersetzt den in der 28.
                                        ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai
                                        2019 unter Tagesordnungspunkt 5
                                        gefassten Beschluss.

                                        Wahl des Abschlussprüfers und
                                    11. Konzernabschlussprüfers für das
                                        Geschäftsjahr 2022.

                                        Beschlussfassung über die Erhöhung der
                                    12. satzungsmäßigen Höchstzahl der
                                        Mitglieder im Aufsichtsrat auf zwölf
                                        durch Änderung der Satzung in § 10
                                        Absatz 2.

                                        Beschlussfassung über die Vergrößerung
                                    13. des Aufsichtsrates.

                                    14. Wahlen in den Aufsichtsrat.




UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
spätestens ab 30. April 2021 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:


* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
  Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV
  ("Teilnahmeinformation"),
* Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020,
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020,
* konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020,
* Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 (konsolidierter
  nichtfinanzieller Bericht),
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 zum
  Tagesordnungspunkt 2,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-14,
* Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu den
  Tagesordnungspunkten 6-8 und 10,
* Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 11, 12, 13 und 14,
* Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz
  zu Tagesordnungspunkt 14,
* Satzungsgegenüberstellung, sowie
* Vergütungsbericht 2020.


Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, das
Vollmachtsformular für die vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß
§ 3 Absatz 4 COVID-19-GesV, das Formular für den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 Aktiengesetz, das Frageformular, sowie Informationen über die Rechte der
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 30.
April 2021 auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.vig.com [http://
www.vig.com/] unter Investor Relations/Hauptversammlung via direktem Link
www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]zugänglich.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am 30. April 2021 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr.
Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Mai 2021 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen
Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2
Aktiengesetz.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz bekannt
gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann abzustimmen, wenn
er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde. Es wird darauf
hingewiesen, dass das Recht der Aktionäre in der Hauptversammlung Anträge zu
stellen, wie unten näher ausgeführt, ausschließlich durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Voraussetzung für die
Ausübung des Auskunftsrechts ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
dieser Hauptversammlung und die Erteilung der Vollmacht an den besonderen
Stimmrechtsvertreter. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118
Aktiengesetz auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der
Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von
Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die E-Mail-Adresse 
fragen.vig@hauptversammlung.at [fragen.vig@hauptversammlung.at]ausgeübt werden
kann.

Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden.

Wir ersuchen unsere Aktionäre aufgrund der außerordentlichen Situation die
Fragen vorab in Textform per E-Mail an die E-Mail-Adresse 
fragen.vig@hauptversammlung.at [fragen.vig@hauptversammlung.at]zu übermitteln.
Wir würden uns sehr freuen, wenn diese bis zwei Werktage vor der
Hauptversammlung, sohin bis 19. Mai 2021, bei der Gesellschaft eingehen, um eine
optimale Vorbereitung sicherstellen zu können. Damit ermöglichen Sie der
Gesellschaft eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von
Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/
hauptversammlung]abrufbar ist.

Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre gemäß § 118 Aktiengesetz werden in der Teilnahmeinformation
festgelegt.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe
des COVID- 19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Erteilung einer entsprechenden
Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter im Sinne der Einberufung.

Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gemäß § 119 Aktiengesetz werden in der Teilnahmeinformation, die auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar
ist, festgelegt.

Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 11. Mai 2021 ein
entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung
wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
besteht derzeit aus zehn Mitgliedern, davon vier Frauen und sechs Männer, sodass
die Mindestanforderungen gemäß § 86 Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt sind. Die
höchstzulässige Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates soll gemäß
Tagesordnungspunkt 12 der 30. Hauptversammlung am 21. Mai 2021 von zehn auf
zwölf erhöht werden. Bei Wirksamwerden dieser Satzungsänderung soll der
Aufsichtsrat künftig aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
bestehen. In der Hauptversammlung sind daher zwei Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen, um die angestrebte Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern zu
erreichen.

§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe wird bei Wirksamwerden der Satzungsänderung zu Tagesordnungspunkt 12
dieser Hauptversammlung vorsehen, dass der Aufsichtsrat aus drei bis zwölf,
statt wie bisher drei bis zehn, Mitgliedern besteht.

In der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe müssen im
Aufsichtsrat derzeit mindestens drei Sitze von Frauen und mindestens drei Sitze
von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil erhöht sich durch die
Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
gemäß Tagesordnungspunkt 13, sodass bei Wirksamwerden künftig vier Sitze von
Frauen und vier Sitze von Männern besetzt sein müssen. Der gesetzliche
Mindestanteil wird daher im Aufsichtsrat unabhängig von der Wahl der
vorgeschlagenen Mitglieder erfüllt sein.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 30. April 2021 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http://
www.vig.com/hauptversammlung]zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS §
111 Aktiengesetz

Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 11. Mai 2021, 24:
00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG
und der COVID-19-GesV und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist daher nur
berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die der
Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter
einer der folgenden Adressen zugehen muss:


* per Post oder per Boten:

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen
Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien

* per Telefax: +43 (01) 89 00 500-60
* per E-Mail:  anmeldung.vig@hauptversammlung.at
  [anmeldung.vig@hauptversammlung.at](als eingescannter Anhang, - TIF, PDF,
  etc.)
* per SWIFT: GIBAATWGGMS
  Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben


Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen.
Hinsichtlich der Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und des
dabei einzuhaltenden Verfahrens wird auf die nachstehenden Ausführungen in
dieser Einberufung verwiesen.

Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 11. Mai 2021, 24:00 Uhr
(MESZ) beziehen.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die Gesellschaft auch
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen)
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des Aktiengesetzes, des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen in dieser Einberufung
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021 kann gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV
nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

(i) Dr. Michael Knap
c/o Interessenverband für Anleger, IVA
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
E-Mail-Adresse  knap.vig@hauptversammlung.at


(ii) Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Schottenring 19, 1010 Wien
E-Mail-Adresse  moser.vig@hauptversammlung.at


(iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
E-Mail-Adresse  nauer.vig@hauptversammlung.at [nauer.vig@hauptversammlung.at]


(iv) Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG Schubertring 6, 1010 Wien
E-Mail-Adresse  wolf.vig@hauptversammlung.at


Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http://
www.vig.com/hauptversammlung] ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar, welches
zwingend zu verwenden ist.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation, die auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist, enthaltenen
Bestimmungen zu beachten.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
ausgeschlossen.


GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz 2 Ziffer 1
Börsegesetz)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.

KEINE PHYSISCHE ANWESENHEIT
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-
GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.



INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄRE

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer Daten
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des
oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 Aktiengesetz,
zwingend erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge
der Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der
Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung
von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und
Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz
1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft bedient
sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater,
besonderer Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat
die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können
in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz)
Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten
(u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist
zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet
sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene
Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft über
die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die
Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns
verarbeiteten Daten verlangen.

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig
sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten verlangen.
Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte
beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder
unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person
verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig
verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor
erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die
Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer
Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf
Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
die vor ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines
Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen.

Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format.
Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten an
einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger uns dies
aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein
unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige
Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer Seite
oder von dritten Personen entgegen stehen.

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
Widerspruchsrecht zu.

Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen
Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen Daten
nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung Ihres
Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.


Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
z. H. des Datenschutzbeauftragten
Schottenring 30
1010 Wien
Österreich 
datenschutz@vig.com [datenschutz@vig.com]

Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen
Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, (dsb@dsb.gv.at
[dsb@dsb.gv.at]) offen.

Der Vorstand
Wien, im April 2021




Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30


Nina Higatzberger-Schwarz
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 390-21920
Fax: +43 (0)50 390 99-21920
E-Mail:  nina.higatzberger@vig.com


Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/59/12/10701311/0/210419_Einberufung_HV_VIG.pdf
Emittent:    Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe
             Schottenring 30
             A-1010 Wien
Telefon:     +43(0)50 390-22000
FAX:         +43(0)50 390 99-22000
Email:        investor.relations@vig.com
WWW:      www.vig.com
ISIN:        AT0000908504
Indizes:     WBI, VÖNIX, ATX
Börsen:      Prague Stock Exchange, Wien
Sprache:     Deutsch

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