Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Orientierungshilfe vorgelegt: Nicht oder schlecht recycelbare Verpackungen werden ab 2019 teurer
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Osnabrück, 21.06.2018 - Verpackungen, die nicht oder schlecht recycelbar sind, werden ab dem kommenden Jahr in Deutschland teurer. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), ab Januar 2019 als neue Behörde zuständig für die Kontrolle des Verpackungsrecyclings, stellte heute eine erste Orientierungshilfe für die Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen vor. Diese wird nun im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit den betroffenen Kreisen diskutiert. Erstellt wurde die Leitlinie im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt.
Hintergrund ist, dass das neue Verpackungsgesetz die Produktverantwortung für Verpackungen deutlich anspruchsvoller regelt. Schon bei der Konzeption der Verpackung sollen die Umweltauswirkungen bedacht und im Preis spürbar werden.
"Verpackungen haben grundsätzlich eine wichtige Schutzfunktion, aber in Punkto Vermeidung und Verwertung gibt es noch deutliches Verbesserungspotenzial", so Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Die Vorgaben der Orientierungshilfe sind für die dualen Systeme, die das System "Gelbe Tonne/Gelbe Säcke" deutschlandweit organisieren, ab 2019 als Mindeststandard verpflichtend. Gunda Rachut: "Die Entsorgung nicht- oder schlecht-recycelbarer Verpackungen muss künftig mehr Geld kosten. Verpackungen, die hingegen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, werden bessergestellt."
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist von Wertstoff zu Wertstoff relativ unterschiedlich. "Eine Recyclingfähigkeit einer Verpackung aus Glas oder Pappe von 90 % kann relativ wenig sein, während dies für eine Verpackung aus mehreren Materialien ein sehr hoher Anteil wäre", so Gunda Rachut.
Das Verpackungsgesetz verlangt, dass der zukünftige Mindeststandard die derzeitige Praxis der Sortierung und Verwertung berücksichtigt. Die Bemessung erfolgt anhand der aktuellen Situation der Sortierung und Trennung von Verpackungen, auch Recyclingunverträglichkeiten nach dem Stand der Technik liegen zugrunde.
"Wichtig ist, dass nur der Anteil in die Bemessung der Recyclingfähigkeit eingeht, der auch tatsächlich recycelt wird. Das ist bei einer Mehr-Materialien-Verpackung oft nur einer der verwendeten Werkstoffe", so Gunda Rachut. Der Stand der Technik ist in Anhängen festgehalten, über die Aktualisierung der entsprechenden Anhänge kann der Mindeststandard schnell auf den neuesten Stand gebracht und die technische Entwicklung berücksichtigt werden.
Rachut: "Oft können über einfache Maßnahmen große Wirkungen erreicht werden: Etwa ist es für eine Flasche sinnvoll, dass Gestaltung und Etikett die Erkennung der Flasche nicht hindern. Eine lackierte Glasflasche oder eine Kunststoffflasche mit großflächigem Etikett aus einem anderen Material wird oftmals gar nicht aussortiert und die Recyclingfähigkeit ist null. Bestenfalls landet die Flasche in der falschen Sortierfraktion, mit dem Ergebnis, dass maximal das Etikett recycelt wird und somit die Recyclingfähigkeit sehr gering ist. Grundprämisse ist und bleibt die Vermeidung, Verpackungen sollen auf das Mindestmaß reduziert werden."
Die neuen Vorgaben zur ökologischen Ausrichtung der Finanzierung gelten für die dualen Systeme ab dem 01.01.2019. Zum 01.06.2019 müssen die dualen Systeme einen ersten Bericht an die Zentrale Stelle abgeben, wie die Vorgaben umgesetzt wurden.
Mit der Veröffentlichung der Orientierungshilfe wollen die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt den dualen Systemen frühzeitig die Möglichkeit geben, die finanziellen Anreize für die Recyclingfreundlichkeit der Verpackungen auszugestalten. Gunda Rachut: "Die Hersteller brauchen oft einen längeren Vorlauf, um die Verpackungsmaschinen umzustellen oder neue Prozesse zu schaffen. Wir wollen hier frühzeitig Informationen bereitstellen, um Innovationen in Gang zu setzen."
Das Konsultationsverfahren beginnt am 22. Juni 2018, die betroffenen Kreise können bis zum 17. August 2018 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin wird die Zentrale Stelle die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und voraussichtlich in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt im September die finalisierte Orientierungshilfe zur Verfügung stellen.
Zum Hintergrund: Hersteller und Händler sind in Deutschland nach dem Verpackungsgesetz (derzeit Verpackungsverordnung) verpflichtet, für alle Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher im dualen System "Gelbe Tonne/Gelber Sack" entsorgt werden, eine hochwertige Entsorgung/ein hochwertiges Recycling zu sichern. Praktisch geschieht dies, in dem die Hersteller/Händler ein duales System gegen Entgelt damit beauftragen. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem Verpackungsgesetz die Recyclingquoten sehr viel anspruchsvoller gestaltet sind, reicht eine Systembeteiligung allein nicht mehr aus. Ergänzend sollen die Hersteller die Recyclingfreundlichkeit des Designs der Verpackung überdenken, um ihrer Produktverantwortung umfassend gerecht zu werden.
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück. Stifter sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband. Die ZSVR wird mit vollständigem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling sorgen. Dazu führt sie ein Register aller Erstinverkehrbringer/Hersteller aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und dualen Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Vorstand der Stiftung ist die Juristin Gunda Rachut.
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Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Öwer de Hase 18 | 49074 Osnabrück www.verpackungsregister.org Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Genehmigungsnummer: 16 (085)