KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Widerruf Autokredit: Der Widerrufsjoker ist nicht totzukriegen - jetzt sind KFZ-Finanzierungen auf dem Prüfstand; VW, Mercedes, BMW & Co. stehen vor einer Widerrufswelle
Köln (ots)
Eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im April 2017 brachte den Stein ins Rollen. Bei einem Streit um den Widerruf einer KFZ-Finanzierung der VW-Bank, sandte die vorsitzende Richterin Marianne Voigt ein klares Signal an das Braunschweiger Kreditinstitut. Die Widerrufsinformation, die in Millionen Kreditverträgen verwendet wurde, ist unzureichend. Betroffene Autokäufer können ihren PKW-Kredit widerrufen. Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind, muss der Kunde keine Entschädigung für gefahrene Kilometer zahlen.
Seit dieser Meldung, die auch von der Stiftung Warentest und ZDF WISO aufgegriffen wurde, stehen die Telefone der bundesweit tätigen Kanzlei Kraus I Ghendler I Ruvinskij nicht still. Die Kanzlei hat sich in den letzten Jahren auf dem Gebiet des Widerrufs von Immobilienkrediten und Lebensversicherungen einen Namen gemacht und betreut inzwischen mehrere tausend Kredit-Widerrufe.
Der für den Bereich Bankenrecht verantwortliche Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij berichtet: "Es ist alles sehr schnell gegangen. Seit die Stiftung Warentest über die Belehrungsfehler der VW-Bank berichtet hatte, erhalten wir täglich Dutzende Anfragen. In Anbetracht der außerordentlich verbraucherfreundlichen Rechtsfolgen eines Widerrufs wollen jetzt natürlich alle von dem Widerrufsjoker profitieren."
Der Widerruf von Autokrediten ist nicht nur für VW-Käufer oder sonstige Betroffene des Abgasskandals interessant. Nach Aussage von Rechtsanwalt Ruvinskij ist es nahezu keiner deutschen Autobank gelungen, Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Die Widerrufsinformationen seien lückenhaft, widersprüchlich und verwirrend.
Vermutlich wird sich das jetzt für die Autobanken rächen. Sollten sich die Voraussagen der Kölner Rechtsanwälte bestätigen, wird der Automarkt eine regelrechte Umwälzung erfahren. Denn die Folgen eines Widerrufs sind äußerst verlockend. Nach Aussage der Stiftung Warentest fahren Kunden mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu "traumhaft günstigen Konditionen."
Der Widerruf kann sich aber auch für ältere KFZ-Finanzierungen lohnen. Die Möglichkeit eines Widerrufs geht bis zum 10.06.2010 zurück.
Wer herausfinden möchte, welche wirtschaftlichen Vorteile der Widerruf in seinem persönlichen Fall bringt, kann dies mit dem Ersparnisrechner tun, den die Kanzlei auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt. Der Rechner bietet laut Stiftung Warentest: "eine gut und leicht bedienbare Online-Berechnung der Folgen des Autokreditwiderrufs".
Wer nun überlegt, seine Verträge auf Fehler überprüfen zu lassen, kann sich ohne Angst vor den Kosten an Kraus I Ghendler I Ruvinskij wenden. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Prüfung der Kreditunterlagen an.
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