KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Das OLG Köln erhöht den Druck auf Daimler im Abgasskandal
Gutachten soll Klarheit zum Thermofenster bringen
Köln (ots)
Nach einer Klage gegen Daimler lässt das OLG Köln eine entscheidende Frage zu Abgas-Manipulationen beim Stuttgarter Autoriesen durch einen Gutachter beantworten. Der Sachverständige soll klären, ob im 2016 gekauften Mercedes GLC 220d des Klägers eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Wäre dies der Fall, müssten Mercedes-Kunden weitere Rückrufe, Software-Updates und Wertverluste ihrer Autos erwarten. Hohe Schadensersatzforderungen wären die Folge.
Abgas-Betrug durch Abschaltautomatik - auch bei Daimler
Nicht nur Volkswagen, sondern auch Daimler hat mit sogenannten Abschalteinrichtungen dafür gesorgt, dass Diesel-Autos bei Abgastests die Grenzwerte einhalten, obwohl die realen Werte auf der Straße ganz anders aussehen. Daher kam es bereits reihenweise zu Rückrufaktionen.
Beim Mercedes GLC 220d soll die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 °C und 30 °C voll aktiv sein - Temperaturen genau wie auf einem Prüfstand. Diese temperaturabhängige Abschalteinrichtung nennt sich auch Thermofenster.
Dass Daimler die Technik standardmäßig verwendet, wird nicht bezweifelt. Geklärt werden soll vielmehr, ob sie auch in diesem Fall illegal ist. Das wäre sie, wenn sie nicht unbedingt zum Schutz des Motors notwendig ist. "Es ist kaum vorstellbar, dass eine Abgasreinigung, die bei den in Deutschland üblichen Temperaturen abgeschaltet bleibt, zulässig sein soll", so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der seit langem im Dieselskandal tätigen Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Für den Anwalt ist daher klar, dass Daimler seine Kunden bewusst betrogen hat.
Brisanter Beschluss des OLG Köln
Daher erließ das OLG Köln am 6. August einen sogenannten Beweisbeschluss. Der Sachverständige soll beantworten, ob die Abgasrückführung wirklich nur bei den genannten Außentemperaturen aktiv ist und außerhalb dieses Thermofensters deutlich erhöhte Schadstoffwerte vorliegen.
"Sollte der Gutachter diese Frage bejahen, besteht kein Zweifel, dass eine solche Technik illegal wäre. Auch der EuGH gab bereits bekannt, dass eine angebliche Empfindlichkeit des Motors kein Alibi sein darf, um dauerhaft die für alle gültigen Emissionsgrenzen zu überschreiten", ergänzt Ilja Ruvinskij. Hohe Schadensersatzansprüche für Mercedes-Besitzer, so wie es sie schon gegen VW gibt, wären dann die Folge.
Viele Fahrzeuge betroffen?
Mercedes-Fahrzeuge der Oberklasse sind besonders anfällig für hohe Wertverluste, die erfahrungsgemäß aus solchen illegalen Manipulationen folgen. Die Erwartungen der Käufer an ein in jeder Hinsicht erstklassiges Fahrzeug werden bitter enttäuscht. Laut Fachanwalt Ilja Ruvinskij könnte das Gutachten nicht nur für den Kläger ein siegreiches Verfahren bedeuten. "Das Gutachten könnte weitreichende Folgen für geschädigte Verbraucher bringen, da es sehr viele Fahrzeuge mit dem entsprechenden Thermofenster gibt."
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Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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