SRH Fernhochschule - The Mobile University
5EUR Homeoffice-Pauschale pro Tag: was Beschäftigte jetzt wissen müssen
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5EUR Homeoffice-Pauschale pro Tag: was Beschäftigte jetzt wissen müssen
Mit dem Jahresende rückt auch die jährliche Steuererklärung näher. Diese wird, wie auch das Jahr 2020, anders. Denn laut einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom arbeitet mittlerweile jeder Zweite ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice. Gerade, wenn Sie kein Arbeitszimmer haben und im Homeoffice Ihren Küchentisch umfunktioniert haben, könnten auch Sie von der Homeoffice-Pauschale von 5EUR pro Tag und bis zu 600EUR im Jahr profitieren.
Im Frühjahr 2020 sah es so aus, als würden alle, die in der Corona-Zeit aus dem Homeoffice gearbeitet und kein Arbeitszimmer haben, die Arbeit in den eigenen vier Wänden nicht steuerlich absetzen können. Mit der Homeoffice-Pauschale von 5EUR pro Tag für bis zu 120 Tage im Jahr, also insgesamt 600EUR im Jahr, soll sich das jetzt ändern. Doch profitiert jetzt jeder, der während der Corona-Pandemie am umfunktionierten Arbeitsplatz aus dem Homeoffice gearbeitet hat?
"Auf das Vorhandensein eines formaljuristisch definierten Arbeitszimmers kommt es nun nicht mehr an. Das entspricht eher der Realität, in welcher die meisten Kinderzimmer und Küchentische für ihre Homeoffice-Tätigkeit in Beschlag genommen und Arbeitsecken eingerichtet haben", so Steuerexperte Prof. Dr. Matthias Hiller von der SRH Fernhochschule - The Mobile University. Erfreuliche Nachrichten also für alle, die bei ihrem Arbeitsplatz zuhause improvisieren mussten.
Allerdings muss die Homeoffice-Pauschale in der zweiten Dezemberwoche noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Noch ungeklärt ist, ob die Homeoffice-Pauschale auf maximal 100 oder 120 Arbeitstage gedeckelt sein wird. Auch bei der Frage, ob die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000EUR jährlich angerechnet wird, besteht noch Klärungsbedarf. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000EUR erhalten alle, die in ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten (z.B. selbst gezahlter Bürostuhl) geltend machen können oder deren nachgewiesene Werbungskosten niedriger sind als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Sollte die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet werden, würden nur die Arbeitnehmer im Homeoffice profitieren, welche über 1.000EUR Werbungskosten nachweisen können.
Steuerexperte Prof. Dr. Matthias Hiller hat dazu eine klare Meinung: "Ich empfehle, dass der Gesetzgeber keine Anrechnung der Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vorsieht. Um diese Variante rechtssicher zu ermöglichen, könnte der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale beispielsweise als haushaltsnahe Aufwendung behandeln und nicht als Werbungskosten. So würden die grundsätzlichen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und die darauf aufbauende Rechtsprechung nicht berührt werden und auch diejenigen, die bisher noch kein Arbeitszimmer hatten, profitieren. Diejenigen, die bisher ein Arbeitszimmer hatten, werden so aber nicht benachteiligt."
Wichtig zu wissen: Die Homeoffice-Pauschale gilt nur für die Jahre 2020 und 2021, da der Gesetzgeber an den grundsätzlichen Regelungen zur Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers festhält.
Für weitere Informationen und Interviews steht Ihnen unser Steuerexperte Prof. Dr. Matthias Hiller gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lea-Anna Hurler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: + 49 (0) 7371 9315-232 E-Mail: lea.hurler@mobile-university.de Internet: https://www.mobile-university.de SRH Fernhochschule - The Mobile University Die staatlich anerkannte SRH Fernhochschule - The Mobile University ist spezialisiert auf berufsbegleitendes Online-Studium. Als Qualitätsführer im Fernstudium bietet sie seit über 20 Jahren ein flexibles und höchst individuelles Studium parallel zu Beruf, Ausbildung oder Familie. Die persönliche Betreuung und zahlreiche Mobile-Learning-Elementen ermöglichen ein orts- und zeitunabhängiges Studium, das sich optimal in jede spezifische Lebenssituation integrieren lässt. Ihr Studienangebot umfasst 32 Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Hochschul-zertifikate in den Bereichen Wirtschaft & Management, Psychologie & Gesundheit und Naturwissenschaft & Technologie. Derzeit sind an der Hochschule, die 2019 und 2020 zur beliebtesten Fernhochschule Deutschlands gewählt wurde, über 5.800 Studierende immatrikuliert. SRH Fernhochschule - The Mobile University Staatlich anerkannte Hochschule Kirchstraße 26 88499 Riedlingen Telefon: +49 7371 9315-0 Telefax: +49 7371 9315-115 E-Mail: info@mobile-university.de Internet: www.mobile-university.de Träger: SRH Fernhochschule GmbH | Sitz: Riedlingen, Amtsgericht Ulm, HRB 736223 | Geschäftsführung: Prof. Dr. Ottmar Schneck SRH Fernhochschule GmbH Die SRH Fernhochschule ist institutionell durch den Wissenschaftsrat akkreditiert.