AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg: Freiburger Ordnungsamt setzt körperliche Unversehrtheit von Veranstaltungsbesuchern aufs Spiel!
Stuttgart (ots)
Das Ordnungsamt Freiburg hat für die morgige Veranstaltung der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema "Direkte Demokratie" in Freiburg-Zähringen Auflagen erlassen, die der gegenwärtigen Sicherheitslage in Freiburg nicht gerecht werden. Am morgigen Mittwoch, 31. Oktober 2018, veranstaltet die AfD-Fraktion um 19 Uhr eine lang geplante Veranstaltung zur Vorstellung des "Demokratiestärkungsgesetzes" im Bürgerhaus Zähringen in Freiburg mit den Landtagsabgeordneten Emil Sänze und Stefan Räpple sowie dem Gastreferenten Karl-Heinz Schurder, Präsident des Vereins "Bürgerwille" e.V. Das Ordnungsamt der Stadt Freiburg hat die Veranstaltung der Landtagsfraktion der AfD kurzfristig als Versammlung eingestuft und ihr damit untersagt, Besuchern aus dem extremistischen Spektrum den Zugang zu verwehren. Das Ordnungsamt der Stadt Freiburg muss sich damit dem Vorwurf aussetzen, die körperliche Unversehrtheit von Besuchern, Pressevertretern und Abgeordneten zu gefährden. Gegenüber dem Ordnungsamt wurde seitens der Landtagsfraktion der AfD unlängst mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei der Einordnung der Veranstaltung als Versammlung um eine schwerwiegende Fehlentscheidung der Behörde handele. Denn gemäß Fraktionsgesetz dient die eigenständige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die parlamentarische Arbeit, der Vermittlung ihrer politischen Standpunkte und dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über parlamentarische Fragen. Aufgrund des gesetzlich auferlegten Neutralitätsgebots kann es sich bei der Veranstaltung am morgigen Mittwoch folglich nicht um eine Versammlung gemäß Versammlungsrecht handeln.
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