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Zumeldung „Keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot“

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Zumeldung

Stuttgart, den 03.08.2023

Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat das BGH-Urteil, wonach das Land Baden-Württemberg nicht für Einnahmeverluste eines Berufsmusikers wegen staatlich angeordneter coronabedingter Auftrittsverbote haften muss, als falsches Signal bewertet:

„Sei es der Gastronom in Brandenburg, sei es die Friseurin aus Baden-Württemberg oder jetzt ein Musiker - der übergriffige Staat hat im Namen eines angeblichen Gesundheitsschutzes viele Klein- und Mittelständler in den Ruin getrieben. Jetzt sollen aber die Verantwortlichen für diese Maßnahmen nicht haften. Ich erinnere daran, dass ein von unserer Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten bereits im Juli 2020 einen Entschädigungsanspruch ergab: denn weder hatten die Gewerbetreibenden und Ladenbesitzer die Gefahren durch das Corona-Virus verursacht, noch wurden ihre Einnahmen zu ihrem eigenen Schutz verhindert, sondern sie mussten ihre Tätigkeit wegen eines vermeintlichen Schutzes der Allgemeinheit einstellen. Die Urteilsbegründung ist auch in einem Punkt schlicht und ergreifend falsch. Es geht nicht um die Folgen des unternehmerischen Risikos – sondern um die Folgen von staatlichen Zwangsmaßnahmen. Auch hat der BGH es versäumt zu prüfen, ob die Maßnahmen angemessen und geeignet waren, denn nach heutigem Kenntnisstand waren sie es nicht. Dieses Urteil wird nicht nur zu weiterem Politikverdruss führen, sondern auch die Zweifel an der Unabhängigkeit unserer Justiz weiter verstärken."

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im

Landtag von Baden-Württemberg

Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit

Mobil: +49 151 14607475

Tel.: +49 711 2063-5013

E-Mail: thomas.hartung@afd.landtag-bw.de

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