AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Zum Stuttgarter VGH-Urteil heute erklärt Fraktionschef Anton Baron MdL:
Pressemitteilung
Stuttgart, 05.02.2024
„Der Verfassungsgerichtshof hat heute unsere Anträge abgewiesen, mit welcher die AfD-Landtagsfraktion die vom Landtag abgelehnte Wahl der von uns vorgeschlagenen Abgeordneten in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung sowie die Berufung der gewählten Mitglieder anderer Fraktionen in das Gremium durch die Landtagspräsidentin beanstandet hat.
Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass insbesondere unsere Rechte auf effektive Kontrolle der Regierung sowie auf Gleichbehandlung der Fraktionen (Art. 27 Abs. 2 und 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg) beeinträchtigt wurden. Durch das Ausgrenzen einer Fraktion wird die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale de facto nicht gewährleistet. Die ständige Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung vom Volk gewählter und legitimierter Abgeordneter stellt einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien dar, die ständig und einseitig von den Altparteien gebrochen werden. Letztlich wird sich dieser Demokratiebruch in den nächsten Wahlen niederschlagen und die ‚Brandmauer‘ fallen, weil fast ein Viertel der Wählerstimmen nicht mehr ignoriert werden können und sich damit künftige Klagen wegen Beteiligung aller Parteien bzw. Fraktionen in Gremien und Ausschüssen erledigt haben werden.“
Mit freundlichen Grüßen
Josef Walter
Pressesprecher
Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im
Landtag von Baden-Württemberg
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