AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Zumeldung OLG kassiert Freispruch für Klimaaktivisten
Zumeldung
Stuttgart, den 20.02.2024
Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL kommentiert die Entscheidung des OLG Karlsruhe wie folgt:
„Erfreulicherweise setzt sich bei Urteilen, die von unserer Justiz über selbsternannte und selbstherrliche Klimaterroristen gefällt werden, die Linie durch, Nötigungen und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr als das zu bezeichnen und zu beurteilen, was sie sind: Straftaten, die geahndet werden müssen. Folgerichtig hat das OLG Karlsruhe daher den Freispruch gegen einen Straßenkleber aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Völlig inakzeptabel ist es, wenn vor unseren Gerichten nach einem normalen rechtsstaatlichen Verfahren unterlegene Straßenkleber selbst oder diesen nahestehende Organisationen ankündigen, vor Gerichten Mahnwachen abzuhalten. Es gilt Artikel 97 unseres Grundgesetzes, und jeder Versuch, die richterliche Unabhängigkeit auch nur anzutasten, wird den erbitterten Widerstand der AfD-Landtagsfraktion auslösen. Wir werden niemals zulassen, dass Richter in irgendeiner Weise bedroht, schikaniert oder psychologischem Druck ausgesetzt werden, um deren Urteile zu beeinflussen.“
Mit freundlichen Grüßen
Josef Walter
Pressesprecher
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