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Deutsche Lebensmittelwirtschaft begrüßt europäische Regelungen zur Ergänzung des Kennzeichnungsrechts bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln
Arbeiten an einheitlichen Analyseverfahren müssen verstärkt werden

Bonn (ots)

Nach langen Beratungen wurden zwei Brüsseler
Verordnungen, die die Kennzeichnungsvorgaben für gentechnisch
veränderte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten ergänzen, gestern im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Der Bund
für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL),
Spitzenverband der Deutschen Lebensmittelwirtschaft, begrüßt die
Veröffentlichung als sachgerechten Schritt zur Erweiterung der
Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnisch veränderte Produkte.
Mit der Regelung zur Festsetzung eines Schwellenwertes bei der
Kennzeichnung gentechnisch veränderter Bestandteile wird einer
langjährigen Forderung der Wirtschaft Rechnung getragen. Aufgrund der
sehr sensiblen Analyseverfahren wurden in der Vergangenheit immer
wieder geringste Spuren gentechnisch veränderter Materialien in
Lebensmitteln mit Soja- und Maisbestandteilen entdeckt, die
unbeabsichtigt beispielsweise bei Lagerung, Transport und
Verarbeitung in die Produkte gelangen. Dies hat zu Unsicherheiten bei
der rechtunterworfenen Wirtschaft aber auch in der öffentlichen
Diskussion geführt. Der BLL begrüßt den nun erlassenen Schwellenwert
von 1 % für unbeabsichtigte Beimischungen, als seit langem notwendige
und sachgerechte Regelung, mit der überflüssige Auseinandersetzungen
zwischen Unternehmen und Überwachung vermieden werden können und eine
europaweit einheitliche Verbraucherinformation gewährleistet wird.
Die außerdem erlassene Kennzeichnungsverordnung für Zusatzstoffe
und Aromen, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, weist
den Weg zu einer tragbaren Lösung der Kennzeichnungsproblematik und
kommt langjährigen Forderungen von Seiten der Verbraucher nach mehr
Transparenz im Lebensmittelbereich nach. Die Kennzeichnung stellt
analog der Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Soja-
und Maisbestandteile auf das Vorhandensein von veränderter
Erbsubstanz (DNA) oder neu eingeführtem Protein als
Kennzeichnungskriterium ab und leistet daher eine für Überwachung und
Wirtschaft in der Praxis grundsätzlich handhabbare Vorgabe.
Unabdingbare Voraussetzung für die wirkungsvolle und sachgerechte
Anwendung beider Regelungen sind allerdings verstärkte Bemühungen,
die analytischen Verfahren europaweit einheitlich zu fassen und
anzuwenden.
Ansprechpartner:
Christiane Toussaint
Tel.:  0228 - 81 99 326
Mobil: 0170 -- 80 64.088
Fax:   0228 - 37 50 69
e-mail:  ctoussaint@bll-online.de

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