Lebensmittelverband Deutschland e. V.
BLL fordert schnelle Aufklärung in Sachen Gammelfleisch
Berlin (ots)
Angesichts des neuen Verdachtsfall in Sachen Gammelfleisch fordert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) eine schnelle Aufklärung: "Sollten sich die Behauptungen der ehemaligen Mitarbeiter dieses Betriebes bewahrheiten, müssen sofort strafrechtliche Konsequenzen folgen", fordert BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. "Wir haben in Deutschland die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Lebensmittelbereich, die tagtäglich mit großem Aufwand von der Lebensmittelwirtschaft eingehalten werden. Es ist unerträglich, dass einzelne Betriebe mit kriminellen Energien diesen Einsatz zu Nichte machen und eine ganze Branche an den medialen Pranger stellen."
Der Fall in Bad Mergentheim, wo die Überwachungsbehörden in der Vergangenheit offensichtlich keine Verstöße festgestellt haben sowie die jüngsten Berichte aus Berlin zum Ausfall jeder zweiten Lebensmittelkontrollen zeigen aber auch, dass die staatliche Lebensmittelkontrolle dringend aufgestockt werden muss. "Überall ist zu lesen, dass das Geld für Kontrolleure und Kontrollen fehlt. Hier sollte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen künftig für eine bessere Ausstattung gesorgt werden", erklärt Minhoff. Daneben sollten natürlich auch die Unternehmen kontinuierlich prüfen, ob und inwieweit die Effizienz ihrer Eigenkontrollen gegeben ist und diese ggf. erhöhen.
Eine Pflichtgebühr für die öffentlichen Regelkontrollen, die von den Unternehmen getragen werden sollen - wie vom Bundesrat gefordert - lehnt der BLL jedoch strikt ab. "Es kann nicht sein, dass Betriebe, die absolut einwandfrei arbeiten und sich nichts zu Schulden kommen lassen, für Routinekontrollen zahlen müssen", sagt Minhoff. Etwas anderes sei es, wenn aufgrund von Verstößen außerplanmäßige Kontrollen notwendig würden, "dann müssen die Betroffenen selbstverständlich zur Kasse gebeten werden." Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss zur Revision der sogenannten EU-Kontrollverordnung die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel für verpflichtende Gebühren bei Regelkontrollen stark zu machen. Damit würde die derzeit geltende fakultative Regelung, wonach die Kontrollen aus dem allgemeinen Steueraufkommen oder aus Gebühren finanziert werden, zugunsten einer verpflichtenden Gebührenerhebung aufgegeben werden.
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