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Lebensmittelwirtschaft begrüßt Vorschlag für praktikable Allergiekennzeichnung

Bonn (ots)

Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine
Änderung und Ergänzung der Etikettierungsrichtlinie vorgelegt. Der
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL),
Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, begrüßt die
Initiative zur Schaffung einer praktikablen Allergiekennzeichnung.
Die Lebensmittelwirtschaft hat sich seit Jahren für eine klare
Kennzeichnung von Allergenen ausgesprochen. Es gab bereits
Initiativen der Wirtschaft, bevor die Kommission in Ihrem Weißbuch
zur Lebensmittelsicherheit das Konzept der Allergenkennzeichnung
aufgegriffen hat.
"Die Regelungen müssen jedoch praktikabel sein und die
Wahlfreiheit der Betroffenen darf nicht unnötig eingeschränkt werden.
Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt daher die Beschränkung der
Kennzeichnungsverpflichtung auf ausgewählte Stoffe", so Professor Dr.
Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL. "Die Aufnahme in eine
Liste von Allergenen muss streng nach wissenschaftlichen Kriterien
erfolgen."
Hingegen findet das weitere Ziel des Vorschlages, die Abschaffung
der sogenannten 25-Prozent-Regel, bei der Lebensmittelwirtschaft
keine Unterstützung. Darunter versteht man die Möglichkeit,
zusammengesetzte Zutaten unter 25 Prozent nur mit der
Verkehrsbezeichnung aufzuführen. Dies machte es möglich, "Senf" oder
"Ketchup" direkt in der Zutatenliste aufzuführen. Es wird allerdings
positiv bewertet, dass gewissen Praktikabilitätsgesichtspunkten
Rechnung getragen werden soll.
Ansprechpartner: 
Dr. Oliver Mellenthin, BLL Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228 / 81 99 3 - 27
Fax:  0228 / 81 99 3 - 77
E-Mail:  omellenthin@bll-online.de

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