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Allergene - neue Kennzeichnungsverpflichtung für Lebensmittel
Erweiterung im Lebensmittelrecht für Allergene und zusammengesetzte Zutaten

Bonn (ots)

Ab Freitag, den 25. November 2005 gilt eine
erweiterte Zutatenkennzeichnungsverpflichtung bei Lebensmitteln:
"Allergene" Zutaten müssen immer so angegeben werden, dass die
betroffenen Verbraucher das allergene Potenzial des Lebensmittels
erkennen können. Außerdem müssen bei zusammengesetzten Zutaten wie
Fruchtzubereitungen, Saucen usw., die wiederum anderen Lebensmitteln
zugesetzt werden, zukünftig die verwendeten Zutaten angegeben werden.
Bislang war diese ausführliche Aufschlüsselung bei Zutaten, die
weniger als ein Viertel des Gesamtlebensmittels ausmachten, nicht
notwendig (sog. "25-Prozent-Regel").
Ab dem rechtlichen Stichtag werden noch nicht alle Packungen im
Handel die aktuell geänderte Kennzeichnung tragen, da die vorhandenen
Bestände erst noch abverkauft werden. Für die neuen Produktionen gilt
das neue Recht.
Die erneuerten Verpflichtungen gelten ausschließlich für verpackte
Lebensmittel. Bei der Abgabe von loser Ware, beispielsweise an der
Ladentheke oder in Gaststätten, ist auch weiterhin die Nachfrage beim
Verkaufspersonal erforderlich.
"Die geänderten Kennzeichnungsverpflichtungen stellen eine noch
umfassendere Information der Verbraucher über die Zusammensetzung der
Lebensmittel sicher. Die Allergenkennzeichnung erleichtert die
Kaufentscheidung  derjenigen Verbraucher, die von Allergien und
Unverträglichkeiten betroffen sind", sagt Prof. Dr. Matthias Horst,
Hauptgeschäftsführer des Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V.  (BLL).
Die Angaben betreffen zwölf Hauptallergene, auf die die meisten
Allergiker empfindlich reagieren und damit über 90 Prozent der Fälle.
Der BLL betont, dass die Lebensmittelwirtschaft auch in Zukunft für
ergänzende Informationen zu Allergenen zur Verfügung steht.
Die neue Kennzeichnungsverpflichtung betrifft folgende
Lebensmittel, die Allergien und andere Unverträglichkeitsreaktionen
auslösen können: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste,
Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier,
Fisch, Erdnüsse, Milch, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss,
Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und
Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen und alle aus diesen
hergestellten Erzeugnisse sowie Schwefeldioxid und Sulfite in einer
Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l (im verzehrfertigen
Erzeugnis).
In vielen Fällen wird sich in der Kennzeichnung bei der
Bezeichnung der Zutaten  nichts ändern, weil sie bereits heute in der
Zutatenliste möglicherweise allergene Rohstoffe erkennen lassen
(Erdnüsse, Weizenmehl, Sojabohnen). Änderungen werden jedoch dort
erfolgen, wo Verkehrsbezeichnungen wie Lecithin, Paniermehl oder
pflanzliches Öl nicht den notwendigen deutlichen Hinweis auf den
potenziell allergenen Rohstoff geben, aus dem sie hergestellt worden
sind. Hier müssen zukünftig Verkehrsbezeichnungen wie "Sojalecithin",
"Erdnussöl" oder "Weizenpaniermehl" gewählt werden.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. ist ein
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der Öffentlichkeit. Dabei erfüllt er vier zentrale Aufgaben:
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Ebene, z. B. im Rahmen der CIAA (Vereinigung der Europäischen
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beteiligt sich der BLL an den Arbeiten des Codex Alimentarius.
Für weitere Informationen:
RA Peter Loosen, LL.M
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
E-Mail:  ploosen@bll.de 
Internet: www.bll.de
Tel.: 0228-81993-141, Fax: 0228-81993-241

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