Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Deutsches Tabakerzeugnisgesetz tritt in Kraft - späte Umsetzung europäischer Richtlinie fordert Kraftakt
Hamburg (ots)
Am Freitag, den 20. Mai tritt das neue deutsche Tabakerzeugnisgesetz in Kraft - Reemtsma sieht sich trotz der Produktionsumstellung im Turboverfahren gut gewappnet.
Produktionsumstellung im Turboverfahren
Reemtsma-Mitarbeiter am Standort Langenhagen arbeiten seit Februar im Drei- statt Zweischichtbetrieb sowie im Wochenend- und Feiertagseinsatz, um die Umstellung und die Warenverfügbarkeit sicherzustellen. Zum Stichtag sind noch nicht alle Maschinen vollumfänglich einsatzbereit für die Produktion ab dem 20. Mai. Gründe hierfür sind neben der deutlich zu kurzen Umstellungszeit zum Beispiel auch Liefer- und Kapazitätsengpässe bei Spezialdienstleistern.
Europäischer Flickenteppich bei der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie
Dagegen zeigt sich in der Gesetzgebung in der EU folgendes Bild: Die EU-Tabakproduktrichtlinie sieht vor, dass alle 28 EU-Mitgliedstaaten bis zum 20. Mai 2016 die neuen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt haben sollen. Zum heutigen Tag haben allerdings nur 14 Staaten (Stand: 19.05.2016) den Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die nationale Rechtslage entscheidet nun darüber, welche Ware für das jeweilige Land produziert werden darf. Die nicht einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten gefährdet die beabsichtigte Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes.
Neue Text- und Bildwarnhinweise verdrängen wichtige Produktinformationen
Während zumeist bei den neuen kombinierten Text-/Bildwarnhinweisen von "Schockbildern" gesprochen wird, fällt erst einmal kaum auf: Das neue Gesetz verbietet die Angaben zu zentralen Produkteigenschaften zu Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid auf den Verpackungen.
"Die verlässliche Kennzeichnung von Tabakprodukten und deren Eigenschaften ist eine relevante Informationsquelle für Konsumenten. Bei Nahrungsmitteln, Waschpulver und anderem wäre der Wegfall vergleichbarer Informationen undenkbar", so Christian Cordes, Director Public Affairs bei Reemtsma. "Bislang ist der Abdruck dieser Werte gesetzlich vorgeschrieben. Die Einführung wurde seinerzeit mit der Notwendigkeit der besseren Information der Verbraucher von Tabakerzeugnissen begründet."
Gleiches gilt für Produktbeschreibungen wie zum Beispiel Geruchs- und Geschmacksangaben. Informationen wie etwa "Frei von Zusätzen" sind künftig nicht mehr zulässig.
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