EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Rechtsstreit um Lieferverträge beigelegt: EnBW und Stadtwerke Waldshut-Tiengen haben sich außergerichtlich geeinigt
EnBW nimmt Berufung zurück - Stadtwerke leisten Restzahlungen
Karlsruhe (ots)
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die Stadtwerke Waldshut-Tiengen haben ihren Rechtsstreit um die Gültigkeit früherer Stromlieferverträge außergerichtlich beigelegt. Die EnBW wird ihre beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängige Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom April 1999 zurücknehmen - die Stadtwerke leisten Restzahlungen an die EnBW. "Für die Entwicklung des Wettbewerbs im Strommarkt hat die vor Jahresfrist noch wichtige Frage der Gültigkeit von Altverträgen aus der Monopolzeit keine grundsätzliche Bedeutung mehr." So begründet die EnBW in einer am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Mitteilung den Verzicht auf eine obergerichtliche Entscheidung.
Nach der zwischen der EnBW und den Stadtwerken Waldshut-Tiengen getroffenen Vereinbarung leisten die Stadtwerke für den Zeitraum Juli 1998 bis April 1999 Restzahlungen in Höhe von 258 000 Mark. Im Gegenzug nimmt die EnBW ihre Berufung beim OLG Karlsruhe zurück. Danach bestehen für beide Seiten "wechselseitig keine Ansprüche mehr."
Bei dem jetzt beigelegten Streit ging es um die Rechtsfrage, ob die aus dem Jahre 1996 stammenden Lieferverträge zwischen der EnBW und den Stadtwerken Waldshut-Tiengen auch nach der Ende April 1998 wirksam gewordenen Liberalisierung des deutschen Strommarktes noch Gültigkeit haben. Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen waren der Meinung, die aus der Zeit der Gebietsmonopole stammenden Altverträge seien nicht mehr bindend - die EnBW bestand aus Gründen der Rechtssicherheit auf der grundsätzlichen Gültigkeit von Verträgen. Das Landgericht Mannheim hatte in einem erstinstanzlichen Urteil den Stadtwerken Waldshut-Tiengen Recht gegeben.
Da inzwischen der größte Teil der Lieferverträge an die neue Marktsituation angepaßt wurden, besteht aus Sicht der EnBW inzwischen kein zwingender Grund mehr, eine obergerichtliche Klärung der Grundsatzfrage der Gültigkeit von Altverträgen herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund habe sich die EnBW um eine außergerichtliche Einigung mit den Stadtwerken Waldshut-Tiengen bemüht.
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