EnBW Energie Baden-Württemberg AG
ots Ad hoc-Service: Energie Baden-Württemb. <DE0005220008> Einigung über Ausgestaltung der Kooperation EnBW/NWS
Stuttgart (ots Ad hoc-Service) -
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Ad hoc-Mitteilung der Energie Baden-Württemberg AG und der Neckarwerke Stuttgart AG
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), die Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) sowie die Landeshauptstadt Stuttgart und der kommunale Neckar-Elektrizitäts- verband als weitere große Anteilseigner von NWS haben sich auf die Grundlagen für die vertragliche Absicherung einer engen Kooperation zwischen EnBW und NWS geeinigt. Zwischen EnBW und NWS wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, der die Aufgabenfelder und Tätigkeiten beschreibt, in denen die Kräfte gebündelt werden sollen. Hierzu zählen der Betrieb von Kraftwerken und Stromnetzen, die Beschaffung von Brennstoffen, Materialwirtschaft sowie Kundenabrechnung und Kundenmanagment. Die Geschäftsfelder Gas, Wasser und Abwasser sollen bei NWS, der Stromhandel bei EnBW konzentriert werden. Im Vertrieb ist ebenfalls eine enge Abstimmung geplant. Ferner wird eine Vereinbarung über die Sicherung der Arbeitsplätze und Standorte geschlossen, die unter anderem den Erhalt der Standorte der EnBW und der NWS insbesondere auch in Stuttgart und Esslingen als gemeinsames Ziel festschreibt. Mit dem Gesamtbetriebsrat von NWS wurde eine Vereinbarung über vertrauensbildende Maßnahmen getroffen, die u.a. Regelungen zur Sicherung der Arbeitsbedingungen enthalt, Betriebsbedingte Kündigungen sind aufgrund Haustarifvertrags bis 2003 ausgeschlossen.
Die unternehmerische Führung wird bei EnBW liegen. Der zugrundeliegende Vertrag wird eine Garantiedividende und ein Abfindungsangebot zugunsten der außenstehenden NWS-Aktionäre vorsehen. Als Grundlage für einen möglichen Erwerb der Mehrheit an NWS durch EnBW ist ferner vorgesehen, daß sich EnBW verpflichtet, die ihr von der Landeshauptstadt Stuttgart (über die Technischen Werke Stuttgart) und dem Neckar-Elektrizitätsverband bis Ende 2005 angebotenen NWS-Aktien zu erwerben.
Die Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe und bedürfen noch der Gremienzustimmung. Es ist vorgesehen, daß über die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlungen von EnBW und NWS in den ordentlichen Hauptversammlungen der beiden Gesellschaften am 12.07.2000 bzw. 28.07.2000 Beschluß gefaßt wird.
Zu der geplanten Kooperation findet am 12.05.2000 um 12.00 Uhr in Stuttgart eine gemeinsame Pressekonferenz von NWS und EnBW statt.
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