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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Gemeinsame Presseerklärung der Unternehmen EnBW, RWE, VEBA und VIAG
Künftige Nutzung der Kernenergie: Kompromiss mit der Bundesregierung vereinbart

Berlin (ots)

Die Unternehmen EnBW, RWE, VEBA und VIAG haben sich
mit der Bundesregierung über die Rahmenbedingungen für den weiteren
Betrieb ihrer Kernkraftwerke verständigt.
Mit der ausgehandelten Vereinbarung gewährleistet die
Bundesregierung, dass Betrieb und Entsorgung der Kernkraftwerke in
Zukunft nicht durch politisch motivierte Störungen behindert werden.
Vor diesem Hintergrund sind die festgelegten Laufzeiten
betriebswirtschaftlich vertretbar. Die mögliche Übertragung von
Strommengen gibt den Unternehmen die für eine wirtschaftlich
sinnvolle Nutzung der Kraftwerke notwendige Flexibilität. Daher
bewerten sie die Vereinbarung als einen vertretbaren Kompromiss. Eine
Alternative, mit der sich ein vergleichbarer Schutz ihrer
Investitionen erzielen ließe, sehen die Unternehmen nicht.
Ungestörter Kraftwerksbetrieb gewährleistet
Für die einzelnen Anlagen wurden Strommengen festgelegt, die noch
erzeugt werden können. Die Strommengen sind grundsätzlich
übertragbar. Für alle deutschen Kernkraftwerke zusammen (inkl.
Mülheim-Kärlich) beträgt die vereinbarte Menge 2.623,30
Terawattstunden. Das entspricht rechnerisch einer Gesamtlaufzeit von
32 Jahren mit hoher Ausnutzung. RWE erhält für den Verzicht auf die
Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich und den
geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen das Land
Rheinland-Pfalz ein auf andere Anlagen des Konzerns zu übertragendes
Kontingent von 107,25 Terawattstunden.
Für die vereinbarten Laufzeiten verpflichtet sich die
Bundesregierung, den ungestörten Betrieb und die Entsorgung der
Kernkraftwerke zu gewährleisten. Die wirtschaftlichen und
steuerlichen Rahmenbedingungen wird sie nicht einseitig zu Lasten der
Kernenergienutzung verändern. Weiterhin erkennt die Bundesregierung
den im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsstandard der
deutschen Kernkraftwerke und die dahinter stehende
Sicherheitsphilosophie an. Sie wird keine Initiative ergreifen,
diesen Standard zu ändern.
Zur Klärung von Streitfragen wird eine hochrangige Arbeitsgruppe
unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramts eingerichtet.
Entsorgung gesichert
Die Bundesregierung wird die Entsorgung der Kernkraftwerke
gewährleisten. Die Brennelementtransporte werden wieder aufgenommen.
Sie werden bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit standortnaher
Zwischenlager und - für die nächsten fünf Jahre - zur Abarbeitung der
Wiederaufarbeitungsverträge durchgeführt.
Beide Endlagerprojekte werden aufrecht erhalten. Der
Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad wird ohne
Anordnung des Sofortvollzugs erteilt.
Die bisherigen Erkundungen im Endlagerprojekt Gorleben haben zu
positiven Ergebnissen geführt. Die Bundesregierung beabsichtigt, die
Erkundungsarbeiten für drei bis zehn Jahre zu unterbrechen. Der
Standort wird durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert.
Vereinbarung soll durch Atomgesetz-Novelle umgesetzt werden
Die ausgehandelte Vereinbarung wurde zunächst paraphiert, da sie
unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Aufsichtsgremien steht.
Weiterhin steht noch die Zustimmung der anderen Eigentümer von
Kernkraftwerken aus.
Die Bundesregierung wird einen Entwurf für eine Novelle zum
Atomgesetz erarbeiten, mit dem die Vereinbarung umgesetzt werden
soll. Bevor sich das Bundeskabinett mit diesem Entwurf befasst,
werden Unternehmen und Bundesregierung darüber beraten. Über den
wesentlichen Inhalt der Novelle wurde Einvernehmen erzielt. Die
Unternehmen nehmen zur Kenntnis, dass die Bundesregierung im
Atomgesetz den Neubau von Kernkraftwerken verbieten und die
Einrichtung standortnaher Zwischenlager vorschreiben will.
Energiekonsens bleibt Aufgabe der Politik
Die Vereinbarung über den weiteren Betrieb der Kernkraftwerke kann
nach Auffassung der Unternehmen einen umfassenden Energiekonsens
nicht ersetzen. Einen solchen Konsens wieder herzustellen, bleibt
Aufgabe der Politik. Die Unternehmen sind weiterhin überzeugt, dass
die Kernenergie aus ökonomischen und ökologischen Gründen Bestandteil
des Energiemixes bleiben sollte.
Unabhängig davon ist eine politische Verständigung über die
Anpassung des deutschen Entsorgungskonzepts auf jeden Fall
erforderlich. Die Unternehmen haben der Bundesregierung daher
dringend nahe gelegt, hierzu das Gespräch mit den Ländern zu suchen.
EnBW Aktiengesellschaft        RWE Aktiengesellschaft
   VEBA Aktiengesellschaft        VIAG Aktiengesellschaft

Kontakt:

Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 63-14320
Telefax: 0721 / 63-12672

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