EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Folgewirkung der Subventionsgesetze EEG und KWK: Auch EnBW muss politisch veranlasste
Verteuerungen an ihre Kunden weitergeben
Karlsruhe (ots)
Strompreisanpassungen um rund einen Pfennig pro Kilowattstunde zum 1. Oktober - Neue, attraktive Angebote an Privat- und Gewerbekunden
Auch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG muss die durch die Subventionsgesetze EEG (Erneuerbare Energiengesetz) und KWK (Förderung Kraft-Wärme-Kopplung) bundesweit veranlassten Verteuerungen der Strombeschaffung an ihre Kunden weitergeben: Von der zum 1. Oktober 2000 wirksam werdenden Strompreisanpassung um 1,15 Pfennig pro Kilowattstunde (einschließlich Mehrwertsteuer) sind alle Kundengruppen betroffen. In einer am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Mitteilung bedauert die EnBW, "dass durch die Verlagerung politisch gewünschter und gesetzlich geregelter Subventionen auf die Stromwirtschaft für viele unserer Kunden ein Teil der durch die Liberalisierung des Energiemarktes erreichten Preisvorteile wieder aufgezehrt werden." Gleichzeitig kündigte die EnBW neue, attraktive Angebote für Privat- und Gewerbekunden an. Die EnBW werde auch künftig ein "fairer, innovativer und preisgünstiger Partner für Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Energie bleiben."
In landesweit am 30. September erscheinenden Zeitungsanzeigen sowie in Rundschreiben an Kunden mit besonderen Verträgen wird die EnBW ausführlich über die Gründe und die Art der Preisanpassungen informieren. Dabei geht es in der Regel um einen Aufschlag auf den "Arbeitspreis" von 0,99 Pfennig pro Kilowattstunde plus 16 Prozent Mehrwertsteuer - also um brutto 1,15 Pfennig pro Kilowattstunde. Die Grundpreise bleiben unverändert. Der Aufschlag von 0,99 Pfennig pro Kilowattstunde deckt exakt die Mehrbelastungen ab, die der EnBW durch die beiden Subventionsgesetze entstehen: 0,46 Pfennig pro Kilowattstunde muss die EnBW im Wege eines bundesweiten Umlageverfahrens nach dem bereits am 1. April 2000 in Kraft getretenen Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für die Einspeisung von Strom aus Biomasse, Wind- und Solarenergie bezahlen. 0,53 Pfennig pro Kilowattstunde beträgt der Umlagesatz, den die EnBW nach dem am 18. Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für die Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen entrichten muss.
Die Höhe der beschriebenen Preisanpassungen gilt nur für Kunden innerhalb des Netzgebiets der EnBW. Für Kunden, die die EnBW außerhalb ihres eigenen Netzgebietes beliefert, können sich - je nach Belastung des jeweiligen Netzbetreibers durch die beiden Subventionsgesetze EEG und KWK - abweichende Preisveränderungen ergeben.
Noch nicht enthalten sind in den neuen Preisen die Mehrbelastungen durch die dritte Stufe der sogenannten Öko-Steuer: Zum 1. Januar 2001 soll dieser - mit wenigen Ausnahmen erhobene - Aufschlag auf den Strom um weitere 0,5 Pfennig auf dann bereits 3 Pfennig pro Kilowattstunde erhöht werden. Nach den bisherigen Planungen der Bundesregierung soll die Stromsteuer in zwei weiteren Jahresschritten, 2002 und 2003 nochmal um je 0,5 Pfennig auf dann 4,0 Pfennig pro Kilowattstunde steigen.
Mit der Information über die durch gesetzliche Mehrbelastungen notwendig gewordenen Preisanpassungen kündigte die EnBW neue Preis- und Leistungsangebote an ihre Privat- und Gewerbekunden an: Unter der Bezeichnung "EnBW Garant vario" und "EnBW Business vario" werden die EnBW Kunden auch künftig - neben den klassischen Tarifen und branchenspezifischen Sonderverträgen - attraktive Produkt- und Dienstleistungspakete wählen können. So haben beispielsweise künftig auch Privatkunden die Möglichkeit, über ein EnBW Servicescheckheft Dienstleistungen - von der Handwerkerhilfe bis zur Energieberatung - abzurufen.
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