EnBW Energie Baden-Württemberg AG
EnBW legt keine Rechtsmittel gegen die Anordnungen zur vorübergehenden und drei Monate andauernden Betriebseinstellung ihrer älteren Kernkraftwerke ein
Karlsruhe (ots)
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird keine Rechtsmittel gegen die behördlichen Anordnungen auf vorübergehende Betriebseinstellung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 für die Dauer von drei Monaten einlegen. Dies hat der Vorstand der EnBW unter Einbindung des Aufsichtsrats nach eingehender Diskussion und sorgfältiger Erwägung beschlossen.
Die EnBW hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen und erleidet durch den Stillstand der Kraftwerke deutliche Deckungsbeitragsverluste. Grundlage für diese Entscheidung waren allerdings nicht allein kurzfristige wirtschaftliche Nachteile, sondern auch der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen und die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern. Als Betreiber von Kernkraftwerken pflegt die EnBW eine hohe Sicherheitskultur und ein hohes Verantwortungsbewusstsein, das über den sicheren Betrieb von Kraftwerken hinaus reicht.
Für eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur - und dies betrifft die Stromerzeugung ebenso wie die Stromnetze - ist eine gesellschaftliche Akzeptanz grundsätzlich unabdingbar. Diese Akzeptanz gilt es in Deutschland wieder zu stärken. Die EnBW hat in den vergangenen Tagen bereits wiederholt der Politik einen offenen Dialog zur Zukunft der sogenannten Altanlagen angeboten. Ohne einen solchen Dialog wird ein neuer und tragfähiger energiepolitischer Konsens in Deutschland und damit verbunden der dringend notwendige stabile energiewirtschaftliche Ordnungsrahmen kaum möglich sein. Mit einem solchen Dialog könnte dann auch die Akzeptanz für den dringend benötigten Netzausbau und auch den Ausbau von Speicherkraftwerken in Deutschland erhöht werden. Mit ihrer Entscheidung leistet die EnBW einen wichtigen Beitrag für diesen Dialog.
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