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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Gemeinsame Pressemitteilung von RWE, E.on, EnBW, HEW, VEAG, Ruhrgas zum "Aktionsprogramm Klimaschutz"

Karlsruhe (ots)

Führende Unternehmen der deutschen
Energiewirtschaft haben der Bundesregierung am heutigen Freitag ein
detailliertes "Aktionsprogramm Klimaschutz" vorgelegt. Bis 2010
würden hiermit innerhalb der Energiewirtschaft CO2-Minderungen
national von bis zu 45 Mio. t. p. a. erreicht. Damit werden die
Zusagen eingelöst, die die Vorstandsvorsitzenden großer
Energieunternehmen am 29. November 2000 gegenüber dem Bundeskanzler
gemacht haben. Das Konzept wurde in der heutigen Sitzung der
eingesetzten Arbeitsgruppe aus Politik, Gewerkschaft und
Energiewirtschaft von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller begrüßt
und als Basis für weitere Verhandlungen akzeptiert. In den kommenden
Wochen wird dieses Konzept zwischen Politik und Unternehmen weiter
konkretisiert.
Das vorgelegte Maßnahmenprogramm stellt im Gegensatz zu einer
KWK-Quotenregulierung sicher, daß knappe Mittel mit höchster
Effizienz eingesetzt, Mitnahmeeffekte vermieden und technische
Innovationen induziert werden. Das Aktionsprogramm ist praktikabel
und ohne bürokratischen Aufwand umsetzbar. Damit ist es jedem
dirigistischen Ansatz überlegen.
Aktionsprogramm Klimaschutz
Die Diskussion um weitere Schritte zum Klimaschutz hat sich
zunehmend auf die politische Forderung nach Einführung einer
Quotenregulierung für KWK-Strom zugespitzt. Das eigentlich
angestrebte Ziel, eine tatsächliche Senkung des CO2-Ausstoßes und
sonstiger Klimagase zu erreichen, tritt dadurch immer mehr in den
Hintergrund. Durch die Einführung einer solchen Quotenregulierung
würden wichtige volkswirtschaftliche Ziele, wie eine sichere und
ausgewogene Energieerzeugungsbasis, die beschleunigte Entwicklung
neuer Technologien sowie die Erhaltung einheimischer Wertschöpfung
und Arbeitsplätze, gefährdet.
Führende Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft schlagen ein
"Aktionsprogramm Klimaschutz" vor. Mit einem Bündel von freiwilligen
Maßnahmen der Energiewirtschaft sowie öffentlich geförderten Vorhaben
kann in konkreten und quantifizierten Schritten eine
Emissionsminderung bis zum Jahr 2010 von 45 Mio. t jährlich gegenüber
der Ausgangssituation 2000 erreicht werden. Das Aktionsprogramm
knüpft an die gemeinsamen Vorschläge der IGBCE und des
NRW-Wirtschaftsministeriums vom November 2000 an. (1)
Es verfolgt drei Ziele:
  • Eine effiziente und wirtschaftlich optimierte Reduzierung von Klimagas-Emissionen;
  • die Sicherung von technischen Innovationen und Investitionen am Standort Deutschland;
  • und die Erhaltung von Wertschöpfung und Beschäftigung in der deutschen Energiewirtschaft.
Diese Ziele sind durch die Einführung einer KWK-Quotenregulierung
nicht zu erreichen.
Die Realisierung des Programms hat deshalb, wie schon die
Selbstverpflichtungserklärung der deutschen  Industrie, einen
Verzicht auf Einführung einer KWK-Quotenregulierung zur
Voraussetzung.
I. Energiewirtschaft unterstützt vorsorgenden Klimaschutz
Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt eine aktive,
vorsorgende und wettbewerbskonforme Klimaschutzpolitik. Mit
Investitionen von mehr als 200 Mrd. Euro in den 90er Jahren hat die
deutsche Strom-, Gas- und Fernwärmewirtschaft nicht nur ihre Position
als größter Einzelinvestor am Standort Deutschland gefestigt, sondern
darüber hinaus auch maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland
seine gesamten Klimagasemissionen von 1990 bis 1999 um rd. 18,6%
reduzieren konnte. Die Kohlendioxid-Emissionen der Energiewirtschaft
gingen im Zeitraum von 1990 bis 1998 um 16 % zurück, die der
Industrie um 31%. Ein wesentlicher Beitrag wurde durch das
milliardenschwere Kraftwerkserneuerungsprogramm in den neuen
Bundesländern erreicht. Vorhandene Potenziale zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen in der ostdeutschen Stromwirtschaft wurden
damit gehoben. Dagegen stiegen bundesweit die CO2-Emissionen der
privaten Haushalte sowie des Verkehrs um 6 bzw. 11 %.
Damit ist nachgewiesen, dass ohne den freiwilligen Beitrag und die
hohen Investitionen der deutschen Wirtschaft in den Klimaschutz eine
deutliche Verminderung der gesamten Klimagasemission unmöglich ist.
Auch in Zukunft werden die deutsche Energiewirtschaft und die
Industrie mit ihren Minderungsanstrengungen wesentlich zur Erfüllung
der bundesdeutschen Klimaschutzziele beitragen müssen. Die
Europäische Union kann die zugesagten 8 % Reduktion ihrer gesamten
Klimagasemissionen von 1990 bis 2010 nur erreichen, wenn Deutschland
drei Viertel der gesamten europäischen Minderungsanstrengungen bei
einem Anteil am europäischen Energieverbrauch von nur 25 % übernimmt.
Entsprechend der Verständigung über die friedliche Nutzung der
Kernenergie vom 14. Juni 2000 müssen Politik und Energiewirtschaft
alle Potenziale für eine sichere, wettbewerbskonforme und ökologisch
effiziente Energieversorgung ausschöpfen.
II. Kraft-Wärme-Kopplung kann wichtige Beiträge zur CO2-Minderung
leisten....
Der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme, der
Kraft-Wärme-Kopplung, kommt bei einem möglichst rationellen und
umweltschonenden Umgang mit Energie weiterhin eine hohe Bedeutung zu.
Voraussetzung für den wirksamen Einsatz der KWK ist eine möglichst
gleichzeitige und gleichmäßig hohe Anforderung von Strom und Wärme,
wie sie insbesondere in der Industrie zu finden ist.
....ist aber kein Königsweg
Nach einer vom BMWi beim Institut für Energiewirtschaft und
rationelle Energieanwendung an der Universität Stuttgart (IER) in
Auftrag gegebenen Studie werden in Deutschland rd. 5.700 KWK-Anlagen
betrieben. Diese erzeugen jährlich rd. 50 TWh Strom, der direkt mit
der Wärmeabnahme gekoppelt ist. Im Vergleich zur getrennten Erzeugung
von Strom und Wärme vermindern zwei Drittel der KWK-Stromerzeugung
die CO2-Emission. Das restliche Drittel der KWK-Stromerzeugung, das
aus nur 530 Anlagen stammt, führt dagegen zu deutlichen
CO2-Mehremissionen, so dass insgesamt die CO2-Bilanz der KWK-Anlagen
in Deutschland verglichen mit einer getrennten Strom- und
Wärmeerzeugung negativ ausfällt.
Dieser Zahlenvergleich zeigt nachdrücklich, dass die KWK kein
"Königsweg" zur Minderung der Treibhausgasemissionen ist, sondern wie
andere Erzeugungsformen der Energiewirtschaft stets im Zusammenhang
mit vorhandenen Alternativen entlang der Wertschöpfungskette zu
beurteilen und wirtschaftlich wie ökologisch zu bewerten ist.
Die Schaffung eines geschützten Marktsegments für die KWK würde
bis 2010 zusammen mit der Förderung erneuerbarer Energien mehr als
ein Drittel des gerade liberalisierten deutschen Strommarktes wieder
dem Wettbewerb entziehen. Auf die Stromverbraucher kämen auf der
Basis der aktuell im politischen Raum vorgeschlagenen
Fördermechanismen bis 2010 neue politische Sonderlasten von
mindestens 2 bis 3 Mrd. DM jährlich zu. In der Spitze sind noch
deutlich höhere Beträge im hohen einstelligen Milliardenbereich zu
befürchten, so dass volkswirtschaftliche Kosten von 30 - 40 Mrd. DM
(2) entstehen. Dabei sind die Kosten für Verteilernetze zur Abnahme
der produzierten Wärme nicht enthalten, weil sie noch nicht berechnet
wurden. Im selben Umfang wie KWK-Anlagen in die Strom- und
Wärmemärkte gedrückt werden, sind Kapazitäten der getrennten
Erzeugung stillzulegen. Nach Schätzungen der Energiewirtschaft sind
das bis zu 15.000 MW - zumeist handelt es sich um Kohlekraftwerke,
die z.T. gerade mit Milliardenaufwand auf Grund politischer
Beschlüsse modernisiert worden sind. Damit sind rd. 10.000
Arbeitsplätze in vorhandenen Kraftwerken gefährdet.
Weitere unvertretbare Nachteile einen Quotenregulierung sind:
  • Die KWK-Quote fördert alle Anlagen unabhängig von ihrer Wirtschaftlichkeit. Dies führt zu Mitnahmeeffekten in unvertretbarer Höhe.
  • Die KWK-Quote ist ein dirigistisches Instrument, das erhebliche Bürokratie- und Kontrollinstrumente nach sich zieht.
  • Es ist nicht erkennbar, wie die Vorstellungen der Bundesregierung zu einem liquiden Zertifikatsmarkt führen werden. Die Gefahr der Manipulation seitens der KWK-Produzenten durch strategisches Zurückhalten von Kapazitäten ist nicht von der Hand zu weisen. Wahrscheinlich würden wenige große KWK-Anlagen kontinuierlich den Zertifikatspreis bestimmen.
  • Eine KWK-Quote setzt keine Anreize zur Modernisierung bestehender Anlagen. Innerhalb des KWK-Sektors bestehen schon heute große Unterschiede hinsichtlich der Effizienz und der CO2-Minderung.
  • Die KWK-Quote schafft eine Subventionsabhängigkeit. Es ist nicht zu erwarten, dass derzeit unwirtschaftliche KWK-Standorte in 2010 wirtschaftlicher sind.
  • Eine KWK-Quote ist kontraproduktiv für technologische Fortentwicklungen, weil sie unter Festschreibung der heutigen, konventionellen Techniken Überkapazitäten schafft und damit in wenigen Jahren erst marktreifen, innovativen neuen Technologien wie der Brennstoffzelle das unter anderen Rahmenbedingungen entstehende Marktpotenzial abschnürt.
  • Die Quote gefährdet nachhaltig die Einhaltung der zugesagten 50 TWh Braunkohlenverstromung pro Jahr in den neuen Ländern.
  • Eine KWK-Quote müsste für europäische Anbieter geöffnet werden. Es wäre jedoch unvertretbar, wenn der deutsche Stromverbraucher KWK-Anlagen in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden subventioniert.
  • Eine Quote treibt den Abgabenanteil an den Strompreisen auf über 50 %.
Die derzeit im politischen Raum diskutierten Quotenmodelle können
zudem nicht den politischen Zielkonflikt lösen, einerseits
bestehende, ineffiziente KWK-Anlagen schützen ("Stranded
Investments"), andererseits zugleich aber unter ökologischen
Gesichtspunkten nur besonders effiziente Anlagen fördern zu wollen.
III. Wettbewerbskonforme Alternativen zu einer
KWK-Quotenregulierung
Vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europäischen
Energiebinnenmarktes, der entsprechend der politischen Beschlusslage
bis zum Jahr 2005 beschleunigt vollendet werden soll, schlägt die
deutsche Energiewirtschaft wettbewerbskonforme Alternativen zu einer
nationalen Quotenregulierung vor.
Aufbauend auf den zwischen 1990 und 2000 innerhalb der
Energiewirtschaft erreichten Minderungen klimarelevanter Spurengase
in Höhe von über 70 Mio. t legt die deutsche Energiewirtschaft ein
Maßnahmenkonzept vor, mit dem bis zum Jahr 2010 eine Steigerung
dieser Minderungserfolge um bis zu 45 Mio. t erreichbar ist, wenn auf
Markteingriffe wie eine KWK-Quotenregulierung verzichtet wird.
Diese Maßnahmen können von der Energiewirtschaft zu großen Teilen
ohne zusätzliche staatliche Förderung realisiert werden, wobei
unterstellt ist, dass die Rahmenbedingungen für eine
wettbewerbsfähige Energieerzeugung und die Wirtschaftlichkeit der
geplanten Investitionen in Deutschland mittel- und langfristig
gegeben sind.
Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen setzt ein differenziertes
Förderkonzept voraus, das von Investitionszulagen,
Investitionszuschüssen in unterschiedlicher Höhe bis zu
Sonderabschreibungen reichen kann. Zur Finanzierung können
Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden, die aus Abgaben auf den
Energieverbrauch stammen. Ferner ist nach einer EU-rechtskonformen
Neugestaltung des KWK-Vorschaltgesetzes der zielgerichtete
Mitteleinsatz für ein Erneuerungsprogramm bei bestehenden KWK-Anlagen
denkbar, wenn dies nicht zu einseitigen Wettbewerbsverzerrungen zu
Lasten der Energieversorger führt.
Maßnahmen                 CO2-            Anmerkungen
                             Minderungs-
                             beitrag 
                             in 2010
A) Maßnahmen der         33 Mio. t
   Energiewirtschaft 
   auf Basis des 
   bestehenden 
   Ordnungsrahmens
Modernisierung des       12 Mio. t   Beitrag konkretisiert und
   Kraftwerksparks,                     erweitert die zugesagten
   Neubau von Anlagen,                  Minderungsbeiträge im Rahmen
   Retrofit, Abschaltung                nicht der Vereinbarung 
   mehr effizienter Anlagen             zwischen der Bundesregierung 
                                        und der deutschen Wirtschaft 
                                        zur Klimavorsorge vom 
                                        9. November 2000
Beschleunigter Ausbau    5 Mio. t    Biomasse, Wind, Wasser,
   erneuerbarer Energien                Umgebungswärme, Ersatzstoffe;
                                        nur zum Teil EEG-gefördert
Bau neuer                9 Mio. t    Industrie und Energiewirt-
   KWK-/GuD-Anlagen                     schaft, gleiche Bezugsbasis
                                        wie   Kabinettsbeschluss
                                        18.10.2000 (3)
Einsatz verbesserter     7 Mio. t    Ersatz, Umbau und
   Heizungs- und                        Neubau dieser Aggregate
   Warmwassertechnik,                   auf Gasbasis
   Umwälzpumpen
B) Maßnahmen mit         12 Mio. t
   Anschubfinanzierung
Erneuerungsprogramm       4 Mio. t   Bis zu 40% Investitionszu-
   bestehender,                         schuss (ist maximale 
   ineffizienter KWK-Anlagen            Förderhöhe entsprechend 
                                        EU-Vorgaben, also 
                                        EU-rechtskonform)
Erhöhte Wärmeabgabe in    5 Mio. t   Öffentliche Zuschüsse von 
   Nah- und Fernwärmenetze              25%, die von Bund und Ländern
                                        gemeinsam getragen werden;
Energieeffizienzkampagnen 2 Mio. t
   bei elektrischen Geräten
Erdgasfahrzeug/           1 Mio. t   Geeignete 
   Brennstoffzelle                      Markteinführungshilfen
C) Additive internationale 5 Mio. t
   Maßnahmen
Internationale Maßnahmen  5 Mio. t    Sanierung Kraftwerke, 
   in EU und MOE,                        Ausbau erneuerbarer 
   Joint Implementation                  Energien, Aufforstung
   und Clean Development Mechanism
Die im November 2000 von IGBCE und dem Wirtschaftsministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen präsentierten Maßnahmenprogramme werden
durch dieses Maßnahmenpaket voll bestätigt. Über den hier
vorgeschlagenen Weg werden die Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt
Energie minimiert, Wertschöpfung am Standort Deutschland gesichert,
Arbeitsplätze erhalten und die CO2-Minderungskosten so gering wie
möglich gehalten. Darüber hinaus lassen sich die vorgeschlagenen
alternativen Maßnahmen in die sehr ambitionierten Klimaschutzziele
der Bundesregierung einpassen.
Fazit: 
   Eine nachhaltige Reduzierung der CO2-Emissionen als Maßnahme
vorbeugenden Klimaschutzes ist gemeinsames Anliegen von Politik und
Energiewirtschaft.
Das jetzt vorgelegte Aktionsprogramm wird diesem Anspruch gerecht.
Es stellt sicher, dass das Kapital der Unternehmen und öffentliche
Fördermittel mit höchster Effizienz eingesetzt werden.
Mitnahmeeffekte werden vermieden, technische Innovationen induziert.
Das Aktionsprogramm ist praktikabel und ohne übermäßigen
bürokratischen Aufwand umsetzbar. Damit ist es jedem dirigistischen
Ansatz wie einer KWK-Quotenregulierung überlegen.
1)"Vorsorgender Klimaschutz durch nachhaltige Effizienzsteigerung
in allen Bereichen des Energiesystems"
   2)Basis: Berechnungen AGFW-Hauptstudie, Dezember 2000,
Frankfurt/M.
   3)Hinweis: Die Energiewirtschaft sichert zu, dass in
Weiterverfolgung der derzeitigen Praxis KWK-Anlagen mit definierten
Kriterien, die eine Mindesteffizienz sicherstellen, gebaut werden. Zu
solchen Kriterien zählen folgende Eckpunkte: Erdgas- GuD-KWK-Anlage
kleiner 100 MW: Energienutzungsgrad größer 76 %, Stromkennziffer
größer 1,0, Ausnutzung größer 6000 Volllaststunden pro Jahr;
Erdgasturbine mit Abhitzekessel kleiner 80 MW: Energienutzungsgrad
größer 85 %, Stromkennziffer größer 0,6, Ausnutzung größer 5000
Volllaststunden pro Jahr; Erdgasblockheizkraftwerk kleiner 1000 kW:
Energienutzungsgrad größer 88 %, Stromkennziffer größer 0,76,
Ausnutzung größer 6000 Volllaststunden pro Jahr: Kohleheizkraftwerk
kleiner 150 MW: Energienutzungsgrad größer 80 %, Stromkennziffer
größer 0,32, Ausnutzung größer 7000 Volllaststunden pro Jahr; Alle
drei Kenngrößen müssen jeweils gleichzeitig erfüllt sein.
Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel. (07 21) 63-1 43 20
Fax  (07 21) 63-1 26 72

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