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EnBW Kernkraftwerk Philippsburg
Atomrechtliche Genehmigung für Interimslager erteilt

Philippsburg (ots)

Weitere Hürde bei der Entsorgung genommen
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat eine atomrechtliche
Genehmigung für das Interimslager auf dem Gelände des Kernkraftwerks
Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG erteilt. Die Genehmigung
gestattet ab sofort die Aufbewahrung von zunächst 12 Castoren V/19,
in denen jeweils 19 Brennelemente aus Block 2 gelagert werden können.
Die Genehmigung hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit der
Möglichkeit einer zweijährigen Verlängerung. Sie ergänzt die
baurechtliche Genehmigung, die bereits im Mai 2001 vom Landratsamt
Karlsruhe erteilt wurde. In einem zweiten Genehmigungsschritt soll
die Zahl der Castor-Behälter im Interimslager auf 24 erhöht werden.
Dann wird auch die Einlagerung des Castors V/52 möglich, in dem dann
jeweils 52 Brennelemente aus dem Siedewasserreaktor in Block 1
gelagert werden können.
Die Castor-Behälter werden im Interimslager unter Umhausungen aus
40 cm starkem Stahlbeton mit Naturzuglüftung gelagert. Das
Interimslager befindet sich auf dem südlichen Teil des
Kraftwerksgeländes in der Nähe des Reaktorgebäudes von Block 2.
Gemeinsam mit den Transporten zur Wiederaufarbeitung ins
französische La Hague sichert die Standortzwischenlagerung die
Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und gewährleistet somit den
ungestörten Betrieb des Kernkraftwerkes in Philippsburg.
EnBW Kraftwerke AG
Unternehmenskommunikation
Lautenschlagerstraße 29
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (07 11) 21- 81 - 190
Telefax: +49 (07 11) 21- 81 - 109 
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