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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Bundesumweltministerium geht auf Vorschläge der EnBW ein: EnBW wird Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg freiwillig zur beschleunigten Klärung vorübergehend abfahren

Berlin/Karlsruhe (ots)

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG
wird Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg freiwillig zur
beschleunigten Klärung des meldepflichtigen Ereignisses vom August
vorübergehend abfahren. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen
dem Bundesumweltministerium, dem baden-württembergischen Umwelt- und
Verkehrsministerium und der EnBW am Sonntag in Berlin. Die EnBW
begrüßte in einer am Sonntagabend veröffentlichten Stellungnahme,
dass das Bundesumweltministerium entsprechende Vorschläge der EnBW
akzeptiert und von einer Weisung abgesehen hat.
Nach der Verständigung über das weitere Vorgehen ist die EnBW
zuversichtlich, dass die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit den
im August festgestellten und ordnungsgemäß gemeldeten Abweichungen in
der Zusammensetzung der Notkühlflüssigkeiten in Block 2 des
Kernkraftwerks Philippsburg in möglichst kurzer Zeit für alle Seiten
befriedigend beantwortet werden können. Da es in diesem Zusammenhang
keinerlei behördliche Weisung gibt, liegt auch die Entscheidung über
das Wiederanfahren des Blocks 2 in Philippsburg bei der EnBW.
Ausdrücklich betont die EnBW, dass das Abfahren des Kernkraftwerks
ausschließlich der beschleunigten Klärung des Vorgangs dient. Wie
bereits in einer EnBW Pressemitteilung vom Samstag ausgeführt,
bestehe in der Anlage derzeit keinerlei Sicherheitsrisiko - und habe
auch zum Zeitpunkt der Abweichung in der Zusammensetzung der
Notkühlflüssigkeiten keine eingeschränkte Betriebssicherheit
bestanden. In diesem Zusammenhang verweist die EnBW auch auf die
Bewertung des im Auftrage des baden-württembergischen Umwelt- und
Verkehrsministeriums als Gutachter mit dem Vorgang befassten TÜV
Energie und Systeme, Mannheim, der in seiner Stellungnahme die EnBW
Bewertungen bestätigt hatte. Das Stuttgarter Umweltministerium war
von der EnBW am 27. August über das meldepflichtige Ereignis
informiert worden.
Der EnBW Vorstand bedauert den Vorgang und kündigte an, alle
notwendigen und sinnvollen technischen, organisatorischen und
personellen Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Abläufe zu ziehen.

Kontakt:

Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 (07 21) 63-1 43 20
Telefax: +49 (07 21) 63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
http://www.enbw.com

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