EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg 2
Störung am Leistungsschalter einer Nachkühlpumpe
Vorläufige Einstufung des Ereignisses in Kategorie N
Karlsruhe (ots)
Am Samstag, 10. November 2001 wurde bei einer Begehung im zur Zeit abgeschalteten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg auf Grund eines Motorgeräusches in der Schaltanlage festgestellt, dass ein Speicherantrieb im Leistungsschalter der laufenden Nachkühlpumpe nicht abschaltete. Diese Störung hatte keinen Einfluss auf die Funktion der laufenden Nachkühlpumpe. Auch das Abschalten des Schalters wäre jederzeit möglich gewesen.
Zur Beseitigung der Störung wurde der Leistungsschalter gegen ein Ersatzteil ausgetauscht. Da die Nachkühlpumpen zu den Sicherheitssystemen gehören, ist der Austausch von elektronischen Bauteilen wie des Leistungsschalters meldepflichtig. Die schriftliche Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgte am Donnerstag, 15. November 2001. Die EnBW stuft das Ereignis in die unterste Kategorie N (Normalmeldung) und INES-Stufe 0, das heißt von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung ein. Die Bewertung ist vorläufig.
Die öffentliche Mitteilung von Normalmeldungen war in der Vergangenheit nicht Praxis. Bisher wurde der Landtag von der Aufsichtsbehörde vierteljährlich darüber unterrichtet. Die EnBW veröffentlicht diese Normalmeldung, um den Umgang und die Bewertung von meldepflichtigen Ereignissen transparenter zu gestalten.
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