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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Nach Einstellung des Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamts: EnBW bereitet Marktbezug von Regelenergie vor
Transparentes Verfahren für mehr Wettbewerb entwickelt

Karlsruhe (ots)

Die EnBW Transportnetze AG hat ein transparentes
Verfahren für die Ausschreibung von Regelenergie entwickelt, das für
mehr Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt sorgen wird. Mit
diesem Verfahren werden die Zusagen der EnBW umgesetzt, die das
Bundeskartellamt am 21. Februar 2002 dazu veranlasst haben, das
Missbrauchsverfahren gegen die EnBW Transportnetze AG einzustellen.
Das Bundeskartellamt hatte im Oktober 2001 gegen die EnBW
Transportnetze AG sowie gegen HEW, BEWAG und VEAG ein
Missbrauchsverfahren eingeleitet. Den Unternehmen wurde vorgeworfen,
ihre Position als Übertragungsnetzbetreiber auszunützen, um
unangemessen hohe Preise für Ausgleichsenergie durchzusetzen.
Ausgleichsenergie kann ausschließlich durch die
Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.
Die EnBW hatte daraufhin dem Bundeskartellamt zugesagt,
rückwirkend zum 1. Februar 2000 ein von den Regelungen der
Verbändevereinbarung II  abweichendes Abrechnungssystem für
Ausgleichsenergie anzuwenden, das für Stromhändler deutliche Vorteile
bringt. Dabei verzichtet die EnBW für den Zeitraum vom 1. Februar
2000 bis zum 31. Dezember 2002, also für die komplette
Gültigkeitsdauer der Verbändevereinbarung II, auf die Erhebung eines
Leistungspreises für Überschreitungen des "Standardtoleranzbandes"
nach Verbändevereinbarung II. Weiter hat sich das Unternehmen dazu
verpflichtet, ab 1. Januar 2002 die Preise für Ausgleichsenergie für
jede Viertelstunde aus den tatsächlichen Beschaffungskosten in diesem
Zeitraum zu ermitteln. Darüber hinaus beabsichtigt die EnBW, ab 1.
August 2002 ihren Bedarf an Regelenergie am Markt zu decken. Die
Verbändevereinbarung II plus, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten
ist, sieht dafür für alle deutschen Übertragungsnetzbetreiber erst
den 1. Oktober 2002 vor.
Um den Marktbezug der Regelenergie zu gewährleisten und
gleichzeitig die Systemsicherheit auch zukünftig zu garantieren, muss
zunächst eine "Präqualifikation" der potenziellen
Regelleistungsanbieter vorgenommen werden. Parallel dazu ist das
erforderliche Vertragswerk auszuarbeiten. Für den kostenoptimalen
Abruf der Angebote der einzelnen Anbieter ist ferner ein
entsprechender Prozeß zu definieren.
Mit ihrem Projekt zur Ausschreibung von Regelenergie stellt die
EnBW erneut unter Beweis, dass ihr Bekenntnis zum offenen und
diskriminierungsfreien Energiemarkt ernst gemeint ist und von allen
Konzerngesellschaften unterstützt wird.
Zeitplan des Regelenergiebezugs vom Markt:
1.4.2002  Beginn "Präqualifikation"
    1.6.2002  Abschluss "Präqualifikation"
   14.6.2002  Beginn der Angebotsphase
    1.7.2002  Vergabe
    1.8.2002  Beginn des Regelenergiebezugs vom Markt
   1.11.2002  Verkürzung des Ausschreibungszeitraums für
              Minutenreserve auf 2 Monate
    1.1.2003  Verkürzung des Ausschreibungszeitraums für
              Minutenreserve auf 1 Monat
    1.2.2003  Start der täglichen Ausschreibung von Minutenreserve
Anlage:
Regelenergie
Das 380- und 220-kV-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg wird von
der EnBW Transportnetze AG betrieben. Es ist in das europaweite
UCTE1-Verbundnetz eingebunden. Für die EnBW Transportnetze AG ergibt
sich vor diesem Hintergrund die Aufgabe, eine hohe Systemqualität in
ihrem Übertragungsnetz zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem
die Frequenzhaltung in der EnBW-Regelzone. Zur Regelzone gehören
praktisch alle Stromnetze in Baden-Württemberg und Vorarlberg. Ziel
der Frequenzhaltung ist, dass die Netzfrequenz im Normalbetrieb um
nicht mehr als ein Promille von ihrem Sollwert 50 Hz abweicht. Auch
bei Kraftwerksausfällen darf die Frequenz nicht unter einen
bestimmten Wert absinken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen
erzeugte und verbrauchte Leistung fortlaufend im Gleichgewicht
gehalten werden. Elektrische Energie ist nämlich nur mit großem
Aufwand speicherbar.
Kommt es zu einem Kraftwerksausfall innerhalb des
UCTE-Verbundnetzes, so wird durch die Primärregelung spätestens nach
30 Sekunden das Gleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch
wiederhergestellt. Anschließend werden durch die Sekundärregelung
innerhalb von maximal 15 Minuten der Energieaustausch zwischen
Regelzonen wieder auf die planmäßigen Werte zurückgeführt und die
Frequenz normalisiert. Etwa 15 Minuten nach der Störung übernimmt
dann die Minutenreserve den Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch und
ersetzt so die regelungstechnisch anspruchsvollere Sekundärregelung.
Kraftwerksausfälle sind nicht alltäglich - im Normalbetrieb geht
es vor allem darum, auf schnelle Änderungen der Last zu reagieren
sowie Prognosefehler der Stromhändler auszugleichen. Außerdem werden
die Fahrpläne im Stromgeschäft in einem 1/4-Stunden-Raster angegeben,
was insofern nicht der Realität entspricht, als die Last der Kunden
auch innerhalb einer Viertelstunde stark schwanken kann. Die dadurch
entstehenden Abweichungen zwischen Fahrplan und tatsächlicher Last
werden vom Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen, die dafür
benötigte Ausgleichsenergie wird den Bilanzkreisverantwortlichen in
Rechnung gestellt. Erbracht wird die Ausgleichsenergie durch Einsatz
der Regelenergie.
1 UCTE: Union pour la Coordination du Transport de l'Electricité
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Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 (07 21) 63-1 43 20
Telefax: +49 (07 21) 63-1 26 72 
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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