EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Nach Einstellung des Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamts: EnBW bereitet Marktbezug von Regelenergie vor
Transparentes Verfahren für mehr Wettbewerb entwickelt
Karlsruhe (ots)
Die EnBW Transportnetze AG hat ein transparentes Verfahren für die Ausschreibung von Regelenergie entwickelt, das für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt sorgen wird. Mit diesem Verfahren werden die Zusagen der EnBW umgesetzt, die das Bundeskartellamt am 21. Februar 2002 dazu veranlasst haben, das Missbrauchsverfahren gegen die EnBW Transportnetze AG einzustellen.
Das Bundeskartellamt hatte im Oktober 2001 gegen die EnBW Transportnetze AG sowie gegen HEW, BEWAG und VEAG ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Den Unternehmen wurde vorgeworfen, ihre Position als Übertragungsnetzbetreiber auszunützen, um unangemessen hohe Preise für Ausgleichsenergie durchzusetzen. Ausgleichsenergie kann ausschließlich durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.
Die EnBW hatte daraufhin dem Bundeskartellamt zugesagt, rückwirkend zum 1. Februar 2000 ein von den Regelungen der Verbändevereinbarung II abweichendes Abrechnungssystem für Ausgleichsenergie anzuwenden, das für Stromhändler deutliche Vorteile bringt. Dabei verzichtet die EnBW für den Zeitraum vom 1. Februar 2000 bis zum 31. Dezember 2002, also für die komplette Gültigkeitsdauer der Verbändevereinbarung II, auf die Erhebung eines Leistungspreises für Überschreitungen des "Standardtoleranzbandes" nach Verbändevereinbarung II. Weiter hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, ab 1. Januar 2002 die Preise für Ausgleichsenergie für jede Viertelstunde aus den tatsächlichen Beschaffungskosten in diesem Zeitraum zu ermitteln. Darüber hinaus beabsichtigt die EnBW, ab 1. August 2002 ihren Bedarf an Regelenergie am Markt zu decken. Die Verbändevereinbarung II plus, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, sieht dafür für alle deutschen Übertragungsnetzbetreiber erst den 1. Oktober 2002 vor.
Um den Marktbezug der Regelenergie zu gewährleisten und gleichzeitig die Systemsicherheit auch zukünftig zu garantieren, muss zunächst eine "Präqualifikation" der potenziellen Regelleistungsanbieter vorgenommen werden. Parallel dazu ist das erforderliche Vertragswerk auszuarbeiten. Für den kostenoptimalen Abruf der Angebote der einzelnen Anbieter ist ferner ein entsprechender Prozeß zu definieren.
Mit ihrem Projekt zur Ausschreibung von Regelenergie stellt die EnBW erneut unter Beweis, dass ihr Bekenntnis zum offenen und diskriminierungsfreien Energiemarkt ernst gemeint ist und von allen Konzerngesellschaften unterstützt wird.
Zeitplan des Regelenergiebezugs vom Markt:
1.4.2002 Beginn "Präqualifikation" 1.6.2002 Abschluss "Präqualifikation" 14.6.2002 Beginn der Angebotsphase 1.7.2002 Vergabe 1.8.2002 Beginn des Regelenergiebezugs vom Markt 1.11.2002 Verkürzung des Ausschreibungszeitraums für Minutenreserve auf 2 Monate 1.1.2003 Verkürzung des Ausschreibungszeitraums für Minutenreserve auf 1 Monat 1.2.2003 Start der täglichen Ausschreibung von Minutenreserve
Anlage:
Regelenergie
Das 380- und 220-kV-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg wird von der EnBW Transportnetze AG betrieben. Es ist in das europaweite UCTE1-Verbundnetz eingebunden. Für die EnBW Transportnetze AG ergibt sich vor diesem Hintergrund die Aufgabe, eine hohe Systemqualität in ihrem Übertragungsnetz zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Frequenzhaltung in der EnBW-Regelzone. Zur Regelzone gehören praktisch alle Stromnetze in Baden-Württemberg und Vorarlberg. Ziel der Frequenzhaltung ist, dass die Netzfrequenz im Normalbetrieb um nicht mehr als ein Promille von ihrem Sollwert 50 Hz abweicht. Auch bei Kraftwerksausfällen darf die Frequenz nicht unter einen bestimmten Wert absinken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen erzeugte und verbrauchte Leistung fortlaufend im Gleichgewicht gehalten werden. Elektrische Energie ist nämlich nur mit großem Aufwand speicherbar.
Kommt es zu einem Kraftwerksausfall innerhalb des UCTE-Verbundnetzes, so wird durch die Primärregelung spätestens nach 30 Sekunden das Gleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch wiederhergestellt. Anschließend werden durch die Sekundärregelung innerhalb von maximal 15 Minuten der Energieaustausch zwischen Regelzonen wieder auf die planmäßigen Werte zurückgeführt und die Frequenz normalisiert. Etwa 15 Minuten nach der Störung übernimmt dann die Minutenreserve den Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch und ersetzt so die regelungstechnisch anspruchsvollere Sekundärregelung.
Kraftwerksausfälle sind nicht alltäglich - im Normalbetrieb geht es vor allem darum, auf schnelle Änderungen der Last zu reagieren sowie Prognosefehler der Stromhändler auszugleichen. Außerdem werden die Fahrpläne im Stromgeschäft in einem 1/4-Stunden-Raster angegeben, was insofern nicht der Realität entspricht, als die Last der Kunden auch innerhalb einer Viertelstunde stark schwanken kann. Die dadurch entstehenden Abweichungen zwischen Fahrplan und tatsächlicher Last werden vom Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen, die dafür benötigte Ausgleichsenergie wird den Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt. Erbracht wird die Ausgleichsenergie durch Einsatz der Regelenergie.
1 UCTE: Union pour la Coordination du Transport de l'Electricité EnBW Energie Baden-Württemberg AG
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