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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW klagt in Luxemburg gegen deutsche Umsetzung des Emissionshandels
Deutsches Zuteilungsgesetz wirkt wettbewerbsverzerrend und verstößt gegen Europarecht

Karlsruhe (ots)

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat heute
fristgerecht beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) in
Luxemburg Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Gegenstand der
Klage ist die Zustimmung der EU-Kommission zum deutschen
Zuteilungsgesetz, auf dessen Grundlage die C02-Zertifikate an die
Betreiber betroffener Anlagen geregelt ist. Die EnBW setzt auf diese
Weise konsequent ihren Weg gegen die wettbewerbsverzerrende Umsetzung
des Emissionshandels in Deutschland fort. Sie begründet ihre Klage
damit, dass das deutsche Zuteilungsgesetz die gemeinschaftskonforme
Umsetzung der europäischen Richtlinie verfehle und nationale
Wettbewerber der EnBW unter direktem Verstoß gegen europäische
Vorschriften bevorzuge. Aus Sicht der EnBW stellt die im
Zuteilungsgesetz enthaltene Übertragungsregelung zudem eine
rechtswidrige Beihilfe dar, die sowohl gegen den EG-Vertrag als auch
gegen die Emissionshandels-Richtlinie der EU verstößt. Die Klage der
EnBW begehrt die Nichtigkeitserklärung der Entscheidung der
EU-Kommission zur Zustimmung zum deutschen Zuteilungsgesetz.
Die EnBW hatte bereits im Juni 2004 bei der EU-Kommission
förmliche Beschwerde gegen das deutsche Zuteilungsgesetz eingelegt,
weil sie sich vor allem durch die so genannte Übertragungsregelung
benachteiligt sieht. Diese Regelung erlaubt, dass Unternehmen, die
ein emissionsintensives altes Kraftwerk durch ein emissionsärmeres
neues Kraftwerk ersetzen, vier Jahre lang die der Altanlage jährlich
zustehenden Zertifikate auf die neue Anlage übertragen und die
dadurch entstehenden Überschusszertifikate gewinnbringend verkaufen
dürfen. Unabhängige Gutachter beziffern den aufgrund des vorgesehenen
Gesetzes für die EnBW entstehenden wettbewerblichen Nachteil auf in
etwa 1 Milliarde Euro für die Jahre 2005 bis 2020. Nach Überzeugung
der EnBW, die von zahlreichen Fachleuten geteilt wird, ist die
Übertragungsregelung ökonomisch wettbewerbsverzerrend und ökologisch
wirkungslos, da sie weit gehend zu Mitnahmeeffekten führt. Darüber
hinaus beanstandet die EnBW am Zuteilungsgesetz auch eine
nachträgliche Diskriminierung der Kernkraft, die durch den
Atomkonsens gerade ausgeschlossen werden sollte. So führt
beispielsweise die aufgrund der Stilllegung des Kernkraftwerks
Obrigheim voraussichtlich entstehende Unterausstattung an
Zertifikaten zu einer erheblichen Benachteiligung der EnBW. Nicht
zuletzt in Folge des politischen Drucks des Bundesumweltministeriums
hatte die EU-Kommission im Juli 2004 die Beschwerde der EnBW
zurückgewiesen.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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