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Claassen gewinnt Rechtsstreit gegen NDR

Karlsruhe (ots)

Im Rechtsstreit gegen den Norddeutschen Rundfunk
(NDR) hat der EnBW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Utz Claassen vor
dem Oberlandesgericht Hamburg den Erlass einer Einstweiligen
Verfügung erwirkt: Claassen wehrte sich gegen einen Zensurvorgang in
der bekannten NDR-Talkshow "Sabine Christiansen", bei der eine
kritische Claassen-Äußerung über den baden-württembergischen
Justizminister vor Ausstrahlung der ausnahmsweise aufgezeichneten
Sendung am 4. Juni 2006 ohne Wissen und Zustimmung Claassens
herausgeschnitten wurde. Neben anderen Begründungen dafür gab der
Sprecher des NDR letztlich die Erklärung ab, dass sich der
Wahrheitsgehalt der kritischen Claassen-Äußerung nicht rechtzeitig
habe klären lassen.
Während das Landgericht Hamburg dieses Vorgehen des NDR in erster
Instanz noch billigte, hob nun das Oberlandesgericht in zweiter
Instanz diesen Beschluss auf und entschied zu Gunsten Claassens. Dazu
das Gericht wörtlich:
"Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des
Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 4.7.2006 abgeändert. Im
Wege der einstweiligen Verfügung wird, der Dringlichkeit wegen ohne
mündliche Verhandlung, dem Antragsteller bei Meidung eines vom
Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6
Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 EUR,
Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten, zu behaupten bzw.
behaupten zu lassen, zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen,
Utz Claassen habe Behauptungen über ein Mitglied der
Baden-Württembergischen Landesregierung aufgestellt, deren
Wahrheitsgehalt Sabine Christiansen während der Aufzeichnung (sc. Der
Sendung "Der totale Kick! Chancen und Risiken der Fußball-WM") nicht
habe überprüfen können, und der sich auch bis zur Ausstrahlung der
Sendung nicht abschließend habe klären lassen."
Das Gericht stellte fest, dass der NDR mit der Äußerung seines
Sprechers unzulässig den falschen Eindruck vermittelte, Claassen habe
die Unwahrheit gesagt, obgleich fest gestanden habe, dass dies nicht
der Fall war. Dies Verhalten, so das Gericht, verletze das
Persönlichkeitsrecht des EnBW-Vorstandsvorsitzenden.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel.: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
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