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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Wolfsübergriff auf zwei Schafe in Hessisch Lichtenau - Genetische Analyse bestätigt Wolf als Verursacher

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PRESSEMITTEILUNG

Wolfsübergriff auf zwei Schafe in Hessisch Lichtenau

Genetische Analyse bestätigt Wolf als Verursacher

Wiesbaden, 18.01.2023 – An den Proben von zwei toten Schafen in Hessisch Lichtenau im Werra-Meißner-Kreis wurde Wolfs-DNA festgestellt. Die Genetikproben wurden Ende Dezember 2022 von einer amtlichen Wolfsberaterin und einem amtlichen Wolfsberater an den toten Nutztieren mittels Abstrich genommen und anschließend im wildtiergenetischen Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen analysiert. Dieses hat dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) heute das erste Ergebnis mitgeteilt. Die Genotypisierung der DNA-Proben steht noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf das entsprechende Individuum ziehen.

Mit dem neuen Fall wurden im Jahr 2022 insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden zwanzig Nutztiere getötet.

Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das Wolfszentrum Hessen (WZH) am HLNUG gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar. Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.

Weitere Informationen:

https://www.hlnug.de/wolf

https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring

https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-11/richtlinie_weidetierschutz_gueltig_ab_031122.pdf

https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/

www.wibank.de/wibank/weidetierschutz

Pressesprecherin Franziska Vogt
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
D-65203 Wiesbaden
0611 - 6939 307 
franziska.vogt@hlnug.hessen.de
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