Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Hessische Badeseen öffnen wieder: sehr gutes Gesamtergebnis der Wasserqualität
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Hessische Badeseen öffnen wieder: sehr gutes Gesamtergebnis der Wasserqualität
HLNUG bietet Informationen für die hessische Badesaison
Wiesbaden, 09.06.2023 – Nach einem regenreichen und eher kalten Frühjahr steigen die Temperaturen, die Menschen drängt es nach draußen, und viele Betreiber öffnen nun wieder ihre Badeseen. Passend dazu hat nun die EU-Kommission die Einstufung aller EU-Badegewässer für 2022 veröffentlicht, diese zeigt für Hessen wieder ein sehr gutes Gesamtergebnis: 59 der 61 hessischen EU-Badegewässer wiesen eine „ausgezeichnete“ hygienische Badegewässerqualität auf, während ein Badegewässer eine „gute“ und ein weiteres Badegewässer eine „ausreichende“ hygienische Qualität aufzeigten. Keiner der hessischen Badeseen wurde mit „mangelhaft“ bewertet. Zudem wurden alle Badegewässer im vergangenen Jahr analog der Badegewässerverordnung ordnungsgemäß beprobt, so dass alle Badeseen eine Einstufung von der EU erhalten haben. Im Vergleich zum Vorjahr änderte sich nur von einem Badegewässer die Einstufung. Trotz einer auf dieser Basis ermittelten „ausgezeichneten“ (oder „guten“ oder „ausreichenden“) hygienischen Gewässerqualität, kann es zu anderen Ereignissen im See (z.B. starkes Auftreten von Cyanobakterien) kommen, die eine Nutzung als Badegewässer einschränken können. Solche Ereignisse wirken sich nicht auf die o.g. hygienische Einstufung aus.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gibt auf seiner Webseite www.badeseen.hlnug.de einen Überblick darüber, welche Seen bereits geöffnet sind und wann diese im Spätsommer wieder schließen, außerdem sind dort die Einstufung der einzelnen Seen sowie weitere Informationen zu finden.
Um der Bevölkerung ein unbeschwertes Badeerlebnis zu ermöglichen, arbeitet das HLNUG eng mit den zuständigen Gesundheitsämtern zusammen. Die offiziellen EU-Badestellen an Seen und Talsperren werden nach EU-Badegewässer-Richtlinie und hessischer Badegewässer-Verordnung streng überwacht, um eine unbedenkliche Nutzung sicherzustellen. Vor Beginn der individuell festgelegten Badesaison und danach mindestens in monatlichem Abstand wird das Wasser von den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Bakterien Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Hierbei handelt es sich um Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen, die bei erhöhtem Vorkommen zu Erkrankungen führen können. Außerdem wird beobachtet, ob es während der Badesaison zur Massenvermehrung von sogenannten Blaualgen (Cyanobakterien) kommt, da diese bei Kontakt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Generell abgeraten wird vom Baden in Fließgewässern, also Flüssen und Bächen, da eingeleitete Abwässer, selbst wenn sie einen Reinigungsprozess in der Kläranlage durchlaufen haben, mit Keimen belastet sein können, die Krankheiten verursachen.
Ansprechpartner zur Freigabe, Schließung oder Nutzung von Seen und zu Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind die örtlichen Betreiber und das zuständige Gesundheitsamt. Die Kontaktdaten sind im Serviceportal www.badeseen.hlnug.de für jeden See unter "Allgemeine Informationen" zu finden.
Weitere Informationen
https://www.hlnug.de/themen/wasser/seen-und-badegewaesser
Pressesprecherin Franziska Vogt Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Rheingaustraße 186 D-65203 Wiesbaden 0611 - 6939 307 franziska.vogt@hlnug.hessen.de