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PM: AiF zum SPRIND-Freiheitsgesetz: „Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“

PM: AiF zum SPRIND-Freiheitsgesetz: „Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“
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AiF zum SPRIND-Freiheitsgesetz: „Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“

Köln/Berlin, 8. November 2023 - „Ohne revolutionäre Innovationen verliert Deutschland den Anschluss an die weltweiten Innovationsführer. Diese Sprunginnovationen können existenziell für die erfolgreiche Transformation der deutschen Wirtschaft und für die Gesellschaft insgesamt sein. Nur die Politik kann dafür zeitgemäße finanzielle und rechtliche Fundamente schaffen“, forderte Professor Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V., am 8. November 2023 während einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH.

SPRIND wurde 2019 gegründet, um im Auftrag der Bundesregierung Innovationen zu realisieren, die durch neuartige Lösungsansätze bestehende Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle auf Märkten ersetzen und dadurch neue Märkte gestalten können. SPRIND ist als „Heimat für radikale Neudenkerinnen und Neudenker“ konzipiert und bietet Räume, in denen Innovatorinnen und Innovatoren Risiken eingehen und elementar „anders denken“ können.

„Get the best people, trust them and pay them well“

Diesen Anspruch konnte SPRIND bisher nur unter massiven Schmerzen einlösen und den Hauptgrund sieht Klein in der „vorschriftsmäßigen“ Risikoaversion: „Risiken gehören zum SPRIND-Geschäft. Sie sind jeder öffentlichen Verwaltung ein Graus und widersprechen allen Regeln eines rechtssicheren Verwaltungshandelns. Da braucht die Verwaltung mehr Unterstützung durch klare Festlegungen aus der Politik. Dort gehört die Verantwortung hin; die Verwaltung führt die Regeln dann aus – so oder so.“

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hatte die Expertise der AiF, die seit nahezu sieben Jahrzehnten das Innovationsengagement von forschungsaffinen Unternehmen in Deutschland trägt, zum sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetz angefordert. In den Stellungnahmen von Klein und weiteren Expertinnen und Experten dominieren als Verbesserungsvorschläge die uneingeschränkte Agilitätsfähigkeit der SPRIND sowie die Chance auf wettbewerbsfähige Finanzierung der Fachkräfte. „Ein Besserstellungsverbot verhindert die Anstellung sehr guter Leute und die braucht man für SPRIND“, so Klein und ergänzt: „Get the best people, trust them – and pay them well.“

Bürokratieabbau, Geschwindigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit

Darüber hinaus mahnt er einen Bürokratieabbau an und lehnt eine zusätzliche Fachaufsicht des Bundesforschungsministeriums, über den derzeitigen Aufsichtsrat hinaus, ab. Diese wäre „zwangsläufig zeit- und bürokratieaufwendig, was die Geschwindigkeit von Innovationsprojekten verlangsamt und dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspricht.“

Professor Michael Bruno Klein sieht die Richtigkeit und Notwendigkeit des Gründungsgedankens von SPRIND außer Frage und betont abschließend: „Der Bund hat es selbst in der Hand, seinen politischen Willen umzusetzen, um die Innovationsprozesse zu unterstützen, zu beschleunigen und abzusichern. Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“

Über die AiF

Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. ist das Forschungs- und Transfernetzwerk für den deutschen Mittelstand. Sie fördert Forschung, Transfer und Innovation. Als Dachverband von 101 gemeinnützigen Forschungsvereinigungen mit rund 2.500 direkt in die AiF eingebundenen und weiteren zirka 140.000 über die Forschungsvereinigungen eingebundenen Unternehmen sowie über 1.200 beteiligten Forschungseinrichtungen leistet sie einen wichtigen Beitrag, die Volkswirtschaft Deutschlands in ihrer Wettbewerbs- und Weltmarktfähigkeit nachhaltig zu stärken. Die AiF Projekt GmbH, eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft des AiF e.V., betreut die Projektform FuE-Kooperationsprojekte des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und betreibt gemeinsam mit zwei weiteren Konsortialpartnern die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die AiF FTK GmbH, ebenfalls eine einhundertprozentige Tochter, ist unter anderem Initiatorin, Konstrukteurin und Koordinatorin des AiF-InnovatorsNet, eines Netzwerks von Innovatoren für Innovatoren. Seit ihrer Gründung im Jahr 1954 lenkte die AiF rund 14 Milliarden Euro öffentliche Fördermittel in neue Entwicklungen und Innovationen und brachte mehr als 247.000 Forschungsprojekte auf den Weg.

Pressekontakt

AiF e.V., Frauke Frodl, presse(at)aif(.)de, T: +49 30 64475 215, M: +49 151 19621 541

Download: Foto Professor Michael Bruno Klein im Paul-Löbe-Haus (3 MB, © AiF)

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Bayenthalgürtel 23
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