SÜDWIND begrüßt Vorstoß für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
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Bonn, 11.02.2019: Laut Medienberichten hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen noch unveröffentlichten Gesetzesentwurf erarbeitet, der Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte in ihren Wertschöpfungsketten zu achten. Das SÜDWIND-Institut begrüßt die Initiative und appelliert an die Bundesregierung, endlich verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu beschließen.
Bonn, 11.02.2019: Laut Medienberichten hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen noch unveröffentlichten Gesetzesentwurf erarbeitet, der Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte in ihren Wertschöpfungsketten zu achten. Das SÜDWIND-Institut begrüßt die Initiative und appelliert an die Bundesregierung, endlich verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu beschließen.
In vielen Wertschöpfungsketten sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung, beispielsweise in der Bekleidungsindustrie, beim Abbau von Rohstoffen oder bei der Arbeit auf den Kakaoplantagen weltweit. "Zum besseren Schutz der davon betroffenen Menschen muss die Verantwortung der Unternehmen für die gesamte Lieferkette gesetzlich geregelt werden. Daher begrüßen wir den Vorstoß aus dem BMZ für ein solches Gesetz", sagt Martina Schaub, Geschäftsführerin von SÜDWIND.
Bislang setzt die Bundesregierung im 2016 beschlossenen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auf einen freiwilligen Ansatz. Dies kritisieren nicht nur Menschenrechtsorganisationen seit langem, im Herbst 2018 rügten auch ExpertInnen des UN-Sozialausschusses Deutschlands unzureichendes Vorgehen. Freiwillige Ansätze, das zeigen die Erfahrungen der letzten 20 Jahre, haben die Probleme nicht lösen können.
Ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt ist auch im Interesse von Unternehmen, die nicht mehr länger die Augen vor menschenrechtlichen Missständen verschließen möchten: "Wenn Unternehmen statt kosmetischer Korrekturen in nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte investieren wollen, erfordert dies oft, dass sie langfristige Veränderungen implementieren und ihre Geschäftsmodelle umstellen. Unternehmen brauchen für alle Marktteilnehmer verbindliche Regeln, die sicherstellen, dass Ausgaben zur Achtung der Menschenrechte nicht länger einen Wettbewerbsnachteil darstellen", erläutert Eva-Maria Reinwald, Expertin für das Thema Globale Wirtschaft und Menschenrechte bei SÜDWIND.
SÜDWIND hofft, dass der Gesetzesentwurf die dringend nötige Diskussion um die konkrete Ausgestaltung eines solchen Gesetzes voranbringt und appelliert an alle Akteure innerhalb der Bundesregierung, die Einführung einer gesetzlichen Regulierung zu unterstützen und eine solche zeitnah zu beschließen.
Kontakt:
Eva-Maria Reinwald
SÜDWIND
Wirtschaft und Menschenrechte
Tel.:0228-763698-21
Seit fast 30 Jahren engagiert sich SÜDWIND für wirtschaftliche, soziale und ökologische Gerechtigkeit weltweit. Anhand von konkreten Beispielen zu Missständen decken wir ungerechte Strukturen auf. Dabei verbinden wir unsere Recherchen mit entwicklungspolitischer Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit und tragen Forderungen in Kampagnen, Gesellschaft, Unternehmen und Politik. SÜDWIND arbeitet gemeinnützig und unabhängig. Finanziert wird SÜDWIND aus Zuschüssen, Einnahmen aus Auftragstätigkeiten sowie Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Vera Schumacher Öffentlichkeitsarbeit SÜDWIND e.V. Kaiserstraße 201 53113 Bonn Tel.: +49 (0)228-763698-14 E-Mail: schumacher@suedwind-institut.de Website: www.suedwind-institut.de Geschäftsführerin: Martina Schaub Vertretungsberechtigter Vorstand: Jiska Gojowczyk, Heinz Fuchs, Erich Schult SÜDWIND e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der VR Nummer 10623 eingetragen. Umsatzsteuer-IdNr.: DE169920897