Initiative Faktor Lebensqualität
"Politik muss dringend die Lücke bei Ausschreibungen schließen" - Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg bei der Ausschreibung zur Stoma-Versorgung der Krankenkasse DAK
Die DAK darf vorläufig den Zuschlag erteilen für die Stoma-Ausschreibung, bis vor Gericht endgültig entschieden wird. Die Initiative "Faktor Lebensqualität" warnt vor weitreichenden Folgen, sollten Ausschreibungen in diesem Bereich Schule machen.
Berlin | 27.11.2018 | Mit einem eindringlichen Appell hat die Initiative "Faktor Lebensqualität" auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg zu Ausschreibungen in der Stoma-Versorgung reagiert: "Die Politik muss dringend die Lücke bei Ausschreibungen schließen, die sich durch die aktuelle Gerichtsentscheidung leider deutlich zeigt", sagte Ben Bake, Sprecher der Initiative. Das Gericht hat es der Krankenkasse DAK erlaubt, eine Ausschreibung für Stoma-Hilfsmittel vorläufig weiter laufen zu lassen. Das Bundesversicherungsamt hatte der DAK diese Ausschreibung mit sofortiger Wirkung untersagt. Dagegen hat die Krankenkasse geklagt. Ob die Ausschreibung zulässig ist, wird nun im Hauptsacheverfahren entschieden. Die DAK kann bis dahin die Ausschreibung umsetzen.
Politik muss Auslegungslücke füllen
In der Eilentscheidung hat das Landessozialgericht Hamburg darauf hingewiesen, dass der Rechtsbegriff "hoher Dienstleistungsanteil" bisher nicht genau bestimmt sei. Aufgrund dieser Unklarheit erkennt das Gericht allenfalls eine abweichende Rechtsauffassung von BVA und DAK in der Frage der Zweckmäßigkeit, jedoch keinen Verstoß der Kasse.
Das Bundesversicherungsamt hatte argumentiert, dass die Stoma-Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden und daher nicht ausschreibungsfähig sei. Auch die Initiative "Faktor Lebensqualität" und mehrere Betroffenen-Verbände gehen davon aus, dass Ausschreibungen für die ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel den Absichten des Gesetzgebers beim Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz widersprechen - weil die Versorgung dieses intimen Bereichs tatsächlich sehr dienstleitungsintensiv ist. "Damit diese Auslegungslücke nicht genutzt werden kann, um auf Kosten der Patienten-Gesundheit Geld zu sparen, muss die Politik hier schnell für Klarheit sorgen", so Ben Bake.
Nicht den Pflegenotstand vergrößern
Sollte das Gericht am Ende die Ausschreibung zulassen, befürchtet die Initiative "Faktor Lebensqualität", dass die Dienstleistungen auf ein Minimum reduziert werden. "Dieser Effekt hat sich leider bei vorherigen Beispielen in anderen Bereichen gezeigt", sagte Bake. Sehr oft sei als Folge einer Ausschreibung eine Umstellung auf günstigere Produkte mit niedrigerer Qualität, eine Reduzierung von Versorgungsmengen oder gar die Forderung von Aufzahlungen von Patienten zur Aufrechterhaltung der vorherigen Versorgung zu beobachten. Ein Sparen an der Qualität sorge letztlich nur für eine Verlagerung der Tätigkeiten: "Werden die für die gute Stoma-Versorgung notwendigen Dienstleistungen nicht mehr von den Homecare-Unternehmen erbracht, weil die Krankenkassen die Preise drücken, müssen Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste einspringen. Angesichts des schon herrschenden Pflegenotstands kann das nicht die Lösung sein", sagte Bake.
Initiative Faktor Lebensqualität
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