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PM: Antikollisionssysteme in der Praxis - KNE startet Forschungs- und Erprobungsvorhaben

Antikollisionssysteme in der Praxis

KNE startet Forschungs- und Erprobungsvorhaben

Berlin, 2. Dezember 2022

Antikollisionssysteme (AKS) werden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als mögliche Schutzmaßnahmen anerkannt, um Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen zu vermeiden beziehungsweise zu senken. Aufgabe des jetzt am Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gestarteten und vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungs- und Erprobungsvorhabens „AKS-Praxis“ (FuE) ist es, das vorhandene Wissen zu AKS zu erweitern und die 2021 durch das KNE erarbeiteten Empfehlungen an den rasant fortschreitenden Kenntnisstand anzupassen.

Konkret besteht beispielsweise noch Untersetzungsbedarf für die Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz. Diese mit einer hohen Erfassungssicherheit zu überwachen, ist Voraussetzung für eine rechtzeitige Abschaltung. Die eingesetzten Systeme sollten diese Distanz sicher abdecken können. Durch Auswertung von Daten über die Fluggeschwindigkeit von Vögeln können die bisherigen Annahmen konkretisiert und abgesichert werden. „Im Projekt befassen wir uns auch mit den Anforderungen an die Abdeckung von potenziellen Standorten durch die Systeme“, sagt Projektleiterin Dr. Elke Bruns, „und wir prüfen, inwieweit Standards zur Ermittlung der Abdeckungsrate formuliert werden können.“

Ziel des Vorhabens ist es, die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen. So nennt das neue Naturschutzgesetz Antikollisionssysteme als fachlich geeignete Schutzmaßnahme. Bisher gilt die Vermeidungswirksamkeit aber nur für den Rotmilan als belegt. Perspektivisch könnten weitere Arten wie der Seeadler hinzukommen. Das FuE-Vorhaben wird diese Entwicklungen daher im Blick behalten. Zugleich wurden im neuen BNatSchG aber auch Zumutbarkeitsbeschränkungen etabliert, die die Anwendung von AKS erschweren könnten. Im Laufe des Projektes soll daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen ergeben und wie diese ggf. optimiert werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes wird auf dem Wissenstransfer in die Praxis liegen. Hierfür werden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert, ergänzend dazu sieht das Projekt Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinfos vor.

Das KNE verfolgt das Potenzial von AKS zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie bereits seit 2018. Das jetzige Vorhaben knüpft an die bisherigen Arbeiten des KNE zu Antikollisionssystemen für Vögel an.

Projektdetails

  • Titel: „Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen“
  • FuE-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz (FKZ 3522 860800)
  • Laufzeit: bis 30.06.2024

Projektteam

Die Projektleitung hat Dr. Elke Bruns, Leiterin der KNE-Fachinformation, übernommen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist Maik Pommeranz für die Projektbearbeitung zuständig. Dr. Mathis Danelzik wird die verschiedenen Veranstaltungsformate im Projekt konzipieren und durchführen.

Das Projekt wird gefördert durch das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Fachkontakt

Maik Pommeranz

Fachreferent Windenergie Forschungsprojekt

maik.pommernaz@naturschutz-energiewende.de

Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren.

Elke Thiele
Leiterin Kommunikation und Medien
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Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Geschäftsführung der KNE gGmbH und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Die KNE-Geschäftsführung beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen