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PM: KNE veröffentlicht Fachgutachten zu Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs im Solarpark

Presseinformation, 27.08.2024

KNE veröffentlicht Fachgutachten zum artenschutzrechtlichen Ausgleich im Solarpark

Würde der artenschutzrechtliche Ausgleich direkt im Solarpark verwirklicht werden, könnte das helfen, Flächen zu sparen und den Aufwand für die Aufstellung von Bebauungsplänen in den Kommunen zu begrenzen. Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das KNE dazu ein Fachgutachten beauftragt, das nun veröffentlicht wurde. Darin wurde untersucht, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Vorhabenflächen von Solarparks umgesetzt werden kann.

„Die umfassende Literaturauswertung zeigt, dass sich oftmals nur Teilbereiche der Anlagen zu hochwertigen Lebensräumen entwickeln können. Das ist zudem nur mit fachgerechten Pflegemaßnahmen zu erreichen. Artspezifische Ausgleichsziele können zwar in günstigen Fällen im Solarpark erreicht werden, dies dürfte aber nicht die Regel sein“, fasst Dr. Julia Wiehe, Leiterin des Team Solar im KNE, die Untersuchungsergebnisse zusammen.

Inhalte und Ergebnisse der Untersuchung

Das Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“ des Gutachterbüros BGH-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur bietet zunächst eine Einführung in planungsrechtliche Grundlagen und eine Darstellung der von Solarparks ausgehenden Wirkungen. Mögliche Beeinträchtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen für ausgewählte Artengruppen des Offenlandes werden steckbriefartig dargestellt. Zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum haben die Autorinnen und Autoren festgestellt, dass immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien besteht.

Nach aktuellem Stand des Wissens können Beeinträchtigungen hochwertiger Biotoptypen und Arten nur mit einem erhöhten Bedarf an externen Flächen oder mit größeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.

Einschätzung des KNE

Aus Sicht des KNE erfordert die Berücksichtigung schutzbedürftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung und dem Bau von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Es ist nicht auszuschließen, dass auch zukünftig ein Bedarf an Ausgleichsflächen besteht und planerisch abzusichern ist.

Das Gutachten zeigt aber auch die nach wie vor großen Wissenslücken auf. Weitere Forschung sollte unbedingt stattfinden, um die Auswirkungen der sehr verschiedenen technischen Komponenten eines Solarparks frühzeitig zu erfassen und negativen Entwicklungen entgegenzutreten.

FuE-Projekt "SuN-divers"

Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Das Vorhaben wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Fachkontakt

Dr. Julia Wiehe

Leiterin Team Solar

julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren.

Anke Ortmann
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH
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Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Geschäftsführung der KNE gGmbH und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Die KNE-Geschäftsführung beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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