Hintergründe zur Farbwahl bei der Fassadengestaltung
Trautes Heim, Glück allein. Ein eigenes Haus eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn es um das Erscheinungsbild der Immobilie geht, nimmt die Fassade eine wichtige Rolle ein. Sei es zur Ausbesserung von Schadstellen, einer Auffrischung der bestehenden Farbe oder einer gänzlich anderen Optik: Mit einem neuen Anstrich zeigt sich das Gebäude wieder von seiner besten Seite. Egal, aus welchen Gründen man die Fassade streichen möchte, sind die Malerarbeiten an gewisse Voraussetzungen geknüpft. So gibt es bestimmte Vorschriften zu den Farbtönen, die beim Fassadenanstrich am jeweiligen Standort in Hamburg eingesetzt werden dürfen.
Volle Kreativität voraus – aber stets mit Bedacht
Innerhalb der eigenen vier Wände dürfen Malerarbeiten ganz nach eigenem Geschmack umgesetzt werden. Möchte man jedoch seine Fassade streichen, kann die Farbauswahl eingeschränkt werden. Tatsächlich stehen Immobilieneigentümer in der Pflicht, Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild zu nehmen. Zum Thema Fassadenanstrich besagt Paragraph 12 der Bauordnung von Hamburg: „Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltend wirken“. Was genau als Verunstaltung gilt, hängt dabei vom Einzelfall ab. Beispielsweise wäre es in einer Siedlung mit weißen Gebäuden nur äußerst schwierig, eine Fassade schwarz streichen zu dürfen.
Im Hinblick auf den Milieuschutz können einzelne Erhaltungsverordnungen und Bebauungspläne gelten, welche auf die architektonischen Eigenarten der Stadtteile abgestimmt sind. Diese beziehen sich oft nicht nur auf mögliche Malerarbeiten, sondern auch andere Gestaltungselemente auf dem Grundstück. Eine weitere Besonderheit stellen Immobilien dar, die unter Denkmalschutz stehen. Weil sie zu den kulturhistorisch bedeutenden Gebäuden zählen, darf ihr äußeres Erscheinungsbild nur in seltenen Ausnahmefällen verändert werden. Um vermeidbaren Auseinandersetzungen vorzubeugen, ist es vor der Durchführung von Maßnahmen wie dem Fassadenanstrich ratsam, sich bei den zuständigen Behörden in Hamburg zu informieren.
Höhenzugang ohne Gerüst beim Fassadenanstrich
Einerseits ist die Farbwahl eine Frage des persönlichen Geschmacks, andererseits aber auch der örtlichen Bestimmungen. Eine allgemeine Regelung gibt es dabei nicht. Die möglichen Optionen hängen generell vom Standort, Immobilientyp und dem umgebenden Ortsbild ab. Hat man sich für einen zugelassenen Farbton entschieden, in dem man seine Fassade streichen möchte, geht es an die Umsetzung. Damit das finale Ergebnis nicht nur optisch überzeugt sondern auch langfristig Bestand hat, müssen die richtigen Vorbereitungen getroffen werden. Zudem sind Arbeiten in großen Höhen mit einem Absturzrisiko verbunden. Schon aus Sicherheitsgründen sollte der vollständige Fassadenanstrich durch einen Fachbetrieb wie den Industrie Kletterern Hamburg übernommen werden ( www.industrie-kletterer-hamburg.de/leistungen/malerarbeiten/).
Die FISAT-zertifizierten Höhenarbeiter wenden die Seilzugangs- und Positionierungstechnik an, um sich an Fassaden abzuseilen. Weil sie ohne Gerüste zu Werke gehen, sparen sie Rüstkosten ein und haben maximale Flexibilität bei der Arbeit. Den Fassadenanstrich können sie dadurch auch an solchen Standorten in Hamburg durchführen, die keinen Platz für herkömmliche Zugangslösungen bieten. Zum Beispiel, wenn die Immobilie direkt an einen Wasserkanal anschließt. Bevor das Haus in neuem Glanz erstrahlt, werden Schadstellen ausgebessert und der Untergrund vorbereitet. Damit die Fassadenfarbe ihre Ausstrahlung dauerhaft behält, wird sie individuell auf das Material abgestimmt. Mit einer abschließenden Imprägnierung kann das Gebäudeäußere vor Verschmutzungen, Feuchtigkeit und Grünbelag geschützt werden.
Industrie Kletterer Hamburg IKH GmbH Schnackenburgallee 52 22525 Hamburg Tel.: 040 22864030 E-Mail: kontakt@industrie-kletterer-hamburg.de Webseite: https://www.industrie-kletterer-hamburg.de