Gefahr im Verzug: Wenn Bäume nicht mehr verkehrssicher sind
Baumeigentümer haften für ihren Bestand. Eines der wichtigsten Ziele der Baumpflege ist daher, die Verkehrssicherheit der Bäume aufrechtzuerhalten. Selbst bei fachgerechter Pflege kann es dennoch dazu kommen, dass sie durch eine Notfällung frühzeitig entfernt werden müssen. Und zwar dann, wenn die Stand- und Bruchsicherheit auf anderem Wege nicht mehr wiederhergestellt werden kann. An anspruchsvollen Standorten hat sich die seilunterstützte Baumfällung als flexible und sichere Lösung etabliert. Eine Maßnahme, welche durch spezialisierte Baumkletterer durchgeführt wird.
Baumschutzverordnung regelt Ausnahmen für Fällarbeiten
Bäume sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der Natur. Auch in der Stadt erfüllen sie eine Bandbreite an wichtigen ökologischen und gestalterischen Funktionen. Um sie zu schützen und erhalten, gilt in Hamburg die Baumschutzverordnung (BaumschutzVO).
Diese regelt zunächst, welche Gehölze unter Schutz stehen. Neben der Baumart wird unter anderem der Stammumfang zur Bestimmung hinzugezogen. Gemäß §4 BaumschutzVO ist es verboten, geschützte Bäume zu fällen. Eine Ausnahme bildet die Notfällung aufgrund nicht gegebener Stand- und Bruchsicherheit, welche durch §6 BaumschutzVO geregelt wird. Um eine sicherheitsbedingte Baumfällung an einem geschützten Baum durchführen zu dürfen, ist zunächst eine behördliche Genehmigung erforderlich. Diese muss ausreichend begründet sein und ist in der Regel an eine Ersatzpflanzung oder Ersatzzahlung geknüpft.
Wie es zu einer beeinträchtigten Verkehrssicherheit oder sogar akuter Gefahr kommt, unterscheidet sich von Baum zu Baum. Dementsprechend sind die Ursachen für die Fällarbeiten vielfältig, darunter:
- Alterung und fortgeschrittene Holzzersetzung
- Schäden am Stamm durch Stürme, Autos, Bauarbeiten, etc.
- Instabiler Wurzelbereich durch Fäule, Krankheiten und Schäden
- Frühzeitiges Absterben durch Krankheiten und Schädlinge
Unabhängig vom Schadbild dürfen geschützte Bäume erst nach Erhalt der Ausnahmegenehmigung gefällt werden. Gerade bei einer Notfällung mit hoher Dringlichkeit ist schnelles Handeln gefragt. Beispielsweise, wenn sich ein bestehender Schrägstand des Baumes in kürzester Zeit verändert. Müssen die Arbeiten unter beengten Verhältnissen am Standort erfolgen, liefert eine seilunterstützte Baumfällung durch ein geschultes Team die richtige Antwort.
Gefahrenabwendung durch eine seilunterstützte Baumfällung
Herkömmliche Fällarbeiten erfolgen vom Boden aus, um den Baum an einem Stück zu fällen. Dies setzt voraus, dass genügend Platz für den freien Fall vorhanden ist. Eine weitere Möglichkeit bietet der Einsatz von Hubsteigern, um das Gehölz von oben nach unten abzutragen. Hier ist wiederum ein ausreichend dimensionierter Zugang für die Maschinen am jeweiligen Standort nötig. Sind weder Platz noch Zugang gegeben, bietet sich die Durchführung einer seilunterstützten Baumfällung als flexible Lösung an.
Die SKT-qualifizierten Baumkletterer der Industrie Kletterer Hamburg benötigen weder schwerer Maschinen noch großen Freiraums, um in die Baumkrone zu steigen. Während sie den Baum abgesichert erklimmen, seilen sie die abgetrennten Baumteile mit professionellen Rigging-Techniken ab. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Seilklettertechnik keine Höheneinschränkung hat. So kann eine Notfällung auch an besonders großen Exemplaren auf kleinstem Raum realisiert werden.
Nicht zuletzt kümmern sich die Fachleute auch um alle erforderlichen Anträge und Genehmigungen. So wird aus einer Hand gewährleistet, dass die Baumfällung nach Recht und Gesetz durchgeführt wird.
Industrie Kletterer Hamburg IKH GmbH Schnackenburgallee 52 22525 Hamburg Tel.: 040 22864030 E-Mail: kontakt@industrie-kletterer-hamburg.de Webseite: https://www.industrie-kletterer-hamburg.de