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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.

Kein Steuergeld für Pflegekammer-Befragung ohne echte Wahlfreiheit

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+++ Pressemitteilung +++

Befragung zur Pflegekammer Niedersachsen in der vorliegenden Fassung ist Verschwendung von Steuergeldern

Hannover, 03.06.2020

Die Absicht der Fragestellung zur Zukunft der Pflegekammer Niedersachsen ist offensichtlich. Die Landesregierung hat sich längst festgelegt: auf die Abschaffung einer selbstbestimmten und starken Kammer.Der DBfK Nordwest e.V. fordert den sofortigen Stopp der Evaluation und eine Fragestellung, die Pflegefachpersonen eine echte Wahl lässt.

Gestern ist durch Medienberichte [i] bekannt geworden, dass ab heute, dem 3. Juni 2020, die Befragung der Kammermitglieder im Rahmen der Evaluation zur Organisation und Wirkung der Pflegekammer Niedersachsen beginnen soll. Anders als eine wissenschaftlich-methodische und unabhängige Befragung erwarten ließe, beschränkt sich diejenige zur Zukunft der Pflegekammer auf eine einzige Frage: "Wünschen Sie sich für die Zukunft eine beitragsfreie Pflegekammer in Niedersachsen?" Antwortmöglichkeiten: "Ja /Nein /Keine Angabe".

"Nach einer monatelangen Diskussion rund um die Pflegekammer Niedersachsen wird diese suggestiv gestellte Frage weder dem Anliegen von Befürwortern noch von Gegnern der Pflegekammer gerecht. Die politischen Motive sind allzu offensichtlich. Die Landesregierung hat sich festgelegt und arbeitet an der Abschaffung einer selbstbestimmten und starken Kammer. Mit ihrer Haltung missachtet die Regierungs-koalition aus SPD und CDU die Interessen aller Pflegefachpersonen, die sich eine souveräne und unabhängige Pflegekammer wünschen", sagt Martin Dichter, Vorsitzender des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest.

"Schon jetzt ist weiterer Streit um die Pflegekammer Niedersachsen vorprogrammiert. Diese Evaluation kann aufgrund der Fragestellung keine sinnvollen Schlussfolgerungen für eine politische Entscheidung liefern", so Dichter. Bleibt es bei dieser einzigen Frage zur Zukunft der Pflegekammer, ist die gesamte Befragung ein eindeutiger Fall von Verschwendung von Steuergeldern. Das vorprogrammierte Ergebnis sei "Garbage In, Garbage Out"!

Als Vorlage für eine sinnvolle Befragung kann diejenige zur Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Nordrhein-Westfalen [ii] dienen. Diese sah eine freie Entscheidung vor zwischen einer Pflegekammer mit Pflichtbeitrag - und damit unabhängig - einer staatlich finanzierten und also vom Landeshaushalt abhängigen Institution, und der Ablehnung einer Kammer unabhängig von ihrer Finanzierung. "Nur wenn die Fragestellung diesen drei sehr unterschiedlichen Positionen gerecht wird, kann die Befragung einen Beitrag leisten zur Beendigung der Diskussion um die Pflegekammer", sagt Dichter.

Der Landesregierung in Niedersachsen muss klar sein, dass eine fremdfinanzierte Kammer das Gegenteil dessen ist, was viele Pflegefachpersonen einfordern und wofür sie sich seit Jahrzehnten mit viel Engagement einsetzen: Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Die Position des DBfK ist eindeutig: Die Mitgliedsbeiträge einer Kammer sichern deren Unabhängigkeit und Souveränität. Bei einer Fremd-finanzierung, beispielsweise durch den Staat, gibt es keine Unabhängigkeit mehr. "Damit wäre die Idee der Selbstverwaltung des Berufsstands ad absurdum geführt. Folglich kann eine vom Staat abhängige Pflegekammer nicht die Unterstützung des DBfK finden. Die finanzielle Abhängigkeit widerspricht dem Grundsatz der souverä-nen Selbstverwaltung eines unabhängigen Heilberufs", so Dichter. Das einzig Sinn-volle in dieser Situation: sofortiger Stopp der Befragung in der vorliegenden Form.

Hintergrund

Pflegeberufekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie ermöglichen Pflege-fachpersonen Sitz und Stimme in allen für das berufliche Handeln relevanten Gremien. Dies ist ein entscheidendes Merkmal von Selbstverwaltung und echter politischer Beteiligung. Nach intensiven Diskussionen hat das auch die damalige Rot-Grüne Landesregierung in Nieder-sachsen anerkannt und im Juli 2015 das Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung der Pflege-kammer Niedersachsen eingeleitet. Laut Koalitionsvertrag der aktuell regierenden Parteien SPD und CDU sollten Organisation und Wirkung der Pflegekammer zur Hälfte der Legislaturperiode der Landesregierung - ein gutes Jahr nach Konstituierung der ersten Kammerversammlung - evaluiert werden. Die Ergebnisse sollten bereits Mitte 2020 vorliegen. Die Evaluation mit Befragung der Mitglieder hat sich aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie jedoch verzögert.

Nach anhaltenden Protesten von Kammergegner/innen insbesondere zur Beitragspflicht verkündeten am 26. November 2019 die Regierungsfraktionen von CDU und SPD überraschend in einer Pressekonferenz, die Pflegekammer Niedersachsen mit einer nachträglichen Anschubfinanzierung zu unterstützen. Laut Haushaltsplan des Landes sind 6 Millionen Euro im Jahr 2020 für die Pflegekammer vorgesehen. Nach dem Willen von CDU und SPD soll die Pflegekammer dauerhaft beitragsfrei bleiben. Bereits gezahlte Beiträge sollen die Mitglieder demnach zurückerhalten. Daraufhin stellte der damalige Vorstand der Pflegekammer klar, dass die Landesregierung keine Rechtsgrundlagen geschaffen hat und die Pflegekammer Niedersachsen grundsätzlich berechtigt bleibt, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Eine kurzfristige Beitragsfreiheit in der Phase des Aufbaus und der Etablierung sei zwar zu begrüßen. Ziel solle es aber sein, durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen in der Zukunft unabhängig von Interessen Dritter oder der Haushaltslage des Landes zu bleiben oder wieder zu sein. Diese Haltung wird vom DBfK Nordwest [iii], vom Niedersächsischen Pflegerat, Deutschen Pflegerat (DPR) [iv] und von der Vereinigung der Europäischen Pflegeverbände (EFN) [v] und damit von allen größeren Organisationen der beruflichen Pflege gestützt.

[i] https://www.rundblick-niedersachsen.de/spd-sozialexperte-evaluation-der-pflegekammer-soll-morgen-starten/ (03.06.2020).

[ii] https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/nrw-pflegekammer_ergebnisbericht.pdf (03.06.2020).

[iii] https://www.dbfk.de/media/docs/regionalverbaende/rvnw/pdf/dbfk-position-pflegekammer-niedersachsen.pdf (03.06.2020)

[iv] https://deutscher-pflegerat.de/2019/12/02/deutscher-pflegerat-echte-pflegekammern-braucht-das-land/ (03.06.2020)

[v] https://www.dbfk.de/media/docs/regionalverbaende/rvnw/pdf/2020-02-17_EFN_Brandbrief_Minister_Pflegeberufekammer_Uebersetzung-Original.pdf (03.06.2020)

Mit freundlichen Grüßen

Katharina von Croy M.A.  | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Lister Kirchweg 45 | D-30163 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
Telefon +49 511 696844-136 | Mobil +151 42228489 |  nordwest@dbfk.de
 www.dbfk.de 

Sitz des Vereins - Hannover | Vereinsregister - Amtsgericht Hannover VR 2583 | vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand - Martin Dichter, Ph.D. (Vorsitzender), Prof. Dr. Nina Fleischmann, Swantje Seismann-Petersen

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