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Rote Karte an die GMK: Personaluntergrenzen sind Mindeststandard und müssen bleiben!

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Rote Karte an die GMK: Personaluntergrenzen sind Mindeststandard und müssen bleiben!

Hannover, 11.07.2023

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat bei ihrem diesjährigen Treffen am 5./6. Juli 2023 einen Beschluss gefasst, der den „Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen“ sichern soll. In der weder neuen noch überraschenden Erkenntnis, dass die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung unmittelbar von der Ressource „Personal“ abhängt, sollen „erkannte Handlungsmöglichkeiten“ ohne Zeitverlust ergriffen werden.

„Das klingt erstmal gut, nach Anpacken und Machen“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Aber wenn man sich die erwähnten Handlungsmöglichkeiten genauer anschaut, erweisen sich einige von ihnen als vage Absichtserklärungen und unverbindliche Empfehlungen. Andere werden gleich aus dem politischen Verantwortungsbereich verwiesen und nehmen stattdessen die Arbeitgebenden in die Pflicht. Wieder andere sind so formuliert, dass sie eher den gegenteiligen Effekt haben dürften: die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu verschlechtern oder sogar zu gefährden.“

Dazu gehören etwa die ersatzlose Aufhebung der Zertifizierung von Gesundheitsschulen gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder die Überprüfung der Richtlinie zur perinatologischen Versorgung, die auf die Verringerung von Säuglingssterblichkeit und frühkindlich entstandenen Behinderungen zielt. Damit werden Standards zur Disposition gestellt, die der Professionalisierung und Qualitätssicherung dienen. Besonders kritisch ist die angekündigte Revision der Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen mit dem Ziel, einen bedarfsgerechten Skill-Mix zu ermöglichen und dazu den zulässigen Anteil an Pflegehilfspersonen an der Gesamtzahl der Pflegenden zu erhöhen.

„Wie der Name schon sagt: das sind Untergrenzen“, betont Martin Dichter. „Dabei reden wir nicht von einer qualitativ hochwertigen geschweige denn bestmöglichen Krankenhausversorgung, sondern von roten Linien, die eingezogen wurden, um gefährliche Pflege zu verhindern. Diese Mindestanforderungen an die Anzahl und Qualifikation von Pflegepersonal auf den Prüfstand zu stellen, ist der absolut falsche Weg, um dem systembedingten Personalmangel im Krankenhaus zu begegnen. Wir fordern alle Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder auf, diese Untergrenzen beizubehalten, um die Versorgungsqualität der Patient:innen wenigstens auf dem jetzigen Level zu halten. Jeglicher Absenkung von Standards mit dem Ziel der Deprofessionalisierung zeigen wir entschieden die rote Karte.“

Mit freundlichen Grüßen

Katharina von Croy M.A.  | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
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Sitz des Vereins - Hannover | Vereinsregister - Amtsgericht Hannover VR 2583 | vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand - Martin Dichter, Ph.D. (Vorsitzender), Prof. Dr. Nina Fleischmann, Swantje Seismann-Petersen

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