Job-Verlust: Bei virtuellen Shopping-Touren im Büro ein Risko
Hamburg (ots)
Rund sechs Millionen Angestellte haben nach Schätzung von Jobst Hagedorn, Personalexperte der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände, Zugang zum Internet. Die meisten nutzten das Angebot auch privat. Und das kann nach einem Bericht der Frauenzeitschrift "Maxi" (Oktober-Ausgabe) sogar den Job kosten.
So seien Internet und E-Mail beim Kopiergeräte-Hersteller Xerox ausschließlich für berufliche Zwecke erlaubt. Bei der Konzernmutter in Amerika habe es im vergangenen Jahr 40 Kündigungen wegen Missbrauchs gegeben und auch in Deutschland behalte man sich Maßnahmen vor. Die meisten Firmen hätten allerdings noch keine Regeln aufgestellt, gäben sich in puncto Kontrolle großzügig. So appelliere der Otto-Versand an das Verantwortungsbewusstsein seiner Mitarbeiter. Es gäbe weder Stichproben noch Überwachungen.
Sicher sei aber, dass mit virtuellen Shopping-Touren oder dem Sichten von Aktienkursen Arbeitszeit verloren ginge - wie hoch der Schaden für die Unternehmen sei, könne noch nicht beziffert werden. Viel schlimmer wiege oft aber der Image-Schaden, wenn beispielsweise der Firmenname im Rotlichtbezirk des World Wide Web auftauche.
Um das zu vermeiden, könnten Schnüffelprogramme wie NetBus oder Investigator Mitarbeiter lückenlos überwachen. Sie zeichneten auf, wann der Rechner eingeschaltet werde, welche Programme aufgerufen werden oder wo gesurft werde. Jeder Mausklick sei nachvollziehbar, berichtet Maxi. So könne der Chef theoretisch zwar private Post lesen, dürfe es aber nicht. "Dies ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und somit nicht erlaubt" zitiert "Maxi" Christian Rahn, Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Und der stellvertretende Hamburger Datenschutzbeauftragte Peter Schaar vertrete die Meinung, "dass E-Mails dem Fernmeldegeheimnis unterliegen und demnach vertraulich sind". Dennoch solle man wirklich vertrauliche Inhalte nicht in einem E-Mail schreiben. Oder vorher mit Verschlüsselungsprogrammen wie Pretty Good Privacy sichern. Das Installieren einer solchen Software bedürfe aber der Zustimmung des Arbeitgebers. Ebenso wie der Einsatz von Schnüffelprogrammen nur nach Zustimmung des Betriebsrates erfolgen könne.
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