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Job-Verlust: Bei virtuellen Shopping-Touren im Büro ein Risko

Hamburg (ots)

Rund sechs Millionen Angestellte haben nach
Schätzung von Jobst Hagedorn, Personalexperte der Bundesvereinigung
deutscher Arbeitgeberverbände, Zugang zum Internet. Die meisten
nutzten das Angebot auch privat. Und das kann nach einem Bericht der
Frauenzeitschrift "Maxi" (Oktober-Ausgabe) sogar den Job kosten.
So seien Internet und E-Mail beim Kopiergeräte-Hersteller Xerox
ausschließlich für berufliche Zwecke erlaubt. Bei der Konzernmutter
in Amerika habe es im vergangenen Jahr 40 Kündigungen wegen
Missbrauchs gegeben und auch in Deutschland behalte man sich
Maßnahmen vor. Die meisten Firmen hätten allerdings noch keine Regeln
aufgestellt, gäben sich in puncto Kontrolle großzügig. So appelliere
der Otto-Versand an das Verantwortungsbewusstsein seiner Mitarbeiter.
Es gäbe weder Stichproben noch Überwachungen.
Sicher sei aber, dass mit virtuellen Shopping-Touren oder dem
Sichten von Aktienkursen Arbeitszeit verloren ginge - wie hoch der
Schaden für die Unternehmen sei, könne noch nicht beziffert werden.
Viel schlimmer wiege oft aber der Image-Schaden, wenn beispielsweise
der Firmenname im Rotlichtbezirk des World Wide Web auftauche.
Um das zu vermeiden, könnten Schnüffelprogramme wie NetBus oder
Investigator Mitarbeiter lückenlos überwachen. Sie zeichneten auf,
wann der Rechner eingeschaltet werde, welche Programme aufgerufen
werden oder wo gesurft werde. Jeder Mausklick sei nachvollziehbar,
berichtet Maxi. So könne der Chef theoretisch zwar private Post
lesen, dürfe es aber nicht. "Dies ist ein Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und somit nicht erlaubt" 
zitiert "Maxi" Christian Rahn, Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.
Und der stellvertretende Hamburger Datenschutzbeauftragte Peter
Schaar vertrete die Meinung, "dass E-Mails dem Fernmeldegeheimnis
unterliegen und demnach vertraulich sind". Dennoch solle man wirklich
vertrauliche Inhalte nicht in einem E-Mail schreiben. Oder vorher mit
Verschlüsselungsprogrammen wie Pretty Good Privacy sichern. Das
Installieren einer solchen Software bedürfe aber der Zustimmung des
Arbeitgebers. Ebenso wie der Einsatz von Schnüffelprogrammen nur nach
Zustimmung des Betriebsrates erfolgen könne.
Diese Meldung ist unter Quellenangabe von "Maxi" zur
Veröffentlichung frei.

Rückfragen bitte an:

Redaktion Maxi
Christine Bollhorn
Tel. 040/3019-5081
cbollhorn@maxi..de

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