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Flughafen Wien AG

EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

                             Schwechat, FN 42984 m
                               ISIN AT0000911805
                                        
                                  Einberufung
                     der 27. ordentlichen Hauptversammlung
 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 27. ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 6. Mai
2015, um 10.00 Uhr, im Multiversum Schwechat, 2320 Schwechat, Möhringgasse 2-4.
 
                                  Tagesordnung


  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2014
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2014
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2014
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2015
      
     UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
     Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 15. April 2015auf der
     Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:



* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.


HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
 
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 15. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Be­gründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 24. April 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl,
MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail fwag- 
hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an  fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
übermittelt werden.
 
Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
 
Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaftwww.viennaairport.comzugänglich.
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26.
April 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. April 2015 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
 

Per Post oder       Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Boten               Investor Relations
                    z.Hd. Herrn Mario Santi
                    1300 Flughafen-Wien
Per Telefax:        +43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail           anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen
ist.
Per SWIFT          GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                   ISIN AT0000911805 im Text angeben)
 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
  Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
  Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 26. April
  2015 bezie­hen.
  Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
  entgegen­genommen.
   
  VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
  das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
  Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
  vertritt.
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
  bevollmächtigt wer­den können.
  Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
  Adressen zugehen:
   

  Per Post oder       Flughafen Wien Aktiengesellschaft
  Boten               Investor Relations
                      z.Hd. Herrn Mario Santi
                      1300 Wien-Flughafen
  Per Telefax:        +43 (1) 8900 500 - 50
  Per E-Mail           anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die
  Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist
 
  Persönlich:         bei Registrierung zur Hauptversammlung
                      am Versammlungsort
   

  Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
  auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.viennaairport.com abrufbar.
  Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
  per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 5. Mai 2015 bis
  16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
  Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
  sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
   
  UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

  Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
  Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
  unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
  Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür ist auf der
  Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles
  Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
  direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43
  1 8763343-42, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail  wilhelm.rasinger@iva.or.at.
   
  GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

  Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
  Gesellschaft im Betrag von EUR 152.670.000,-- eingeteilt in 21.000.000 auf den
  Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
  hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
  Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
  Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.
   
  Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
  Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
  gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten.
   
  Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
   
  Wien, im April 2015
   

 Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126;  j.helenyi@viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826;  m.santi@viennaairport.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Flughafen Wien AG
             Postfach  1
             A-1300 Wien-Flughafen
Telefon:     +43 1 7007 - 22826
FAX:         +43 1 7007 - 23806
Email:        investor-relations@viennaairport.com
WWW:         http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche:     Transport
ISIN:        AT0000911805
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original content of: Flughafen Wien AG, transmitted by news aktuell

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