All Stories
Follow
Subscribe to Flughafen Wien AG

Flughafen Wien AG

EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG
Einberufung zur Hauptversammlung

--------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Flughafen Wien Aktiengesellschaft

                             Schwechat, FN 42984 m
                               ISIN AT00000VIE62
                                        
                 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
                                        

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 29. ordentlichen
Hauptver­sammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 31. Mai
2017, um 10:00 Uhr, in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 3, Towerstraße, (Objekt
682) - Eingang neben NH Hotel - ein.
 

                                        
I.       TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2016
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2016
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2016
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2017
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 Abs 2
  8. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
     und zur Veräußerung eigener Aktien unter Widerruf der mit
     Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2016 zum 9. Tagesordnungspunkt
     erteilten entsprechenden Ermächtigung
      
     II.      UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
     AUF DER INTERNETSEITE
     Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Mai 2017auf der
     Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:



* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
  § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

 
III.    NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai
2017(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Mai
2017(24:00 Uhr) ausschließlich in Schriftform auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:


Per Post oder Boten             Flughafen Wien Aktiengesellschaft
                                c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                                Köppel 60
                                8242 St. Lorenzen am Wechsel


Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur  anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at

Per SWIFT                           GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599,unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
Gerne vorab per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 - 88)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
  zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
  und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
  wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
  Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
  Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 21. Mai 2017
  (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
  Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
  entgegen­genommen.
   
  Identitätsnachweis
  Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
  der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
   
  IV.    MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
  VERFAHREN
  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
  dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
  nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
  Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
  Aktionär hat, den er vertritt.

  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
  mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

  Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
  Hauptversammlung möglich.

  Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
  und Adressen an:

  Per Post oder Boten             Flughafen Wien Aktiengesellschaft
                                  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                                  Köppel 60
                                  8242 St. Lorenzen am Wechsel


  Per Telefax: +43 (01) 8900 500 - 88
  Per E-Mail:anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
  (Dabei können die Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.)
  
  Die Vollmachten müssen spätestens bis 30. Mai 2017, 16:00 Uhr, bei einer der
  zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
  Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
  übergeben werden.
  
  Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind
  auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar.
  Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
  bereitgestellten Formulare zu verwenden.
  Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
  der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
  Vollmachtsformular.
  
  Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) eine
  Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung,
  auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
  Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
  Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
  Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
  Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
 
  Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
  sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
   
  Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
  Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
  Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
  unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
  Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür ist auf der
  Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles
  Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
  direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel.
  +43 (01) 8763343 - 42, Telefax +43 (01) 8763343 - 49 oder E-Mail
   wilhelm.rasinger@iva.or.at.
   
  V.      HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND
  119 AKTG
   
  1.      Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
  Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
  mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
  schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
  Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
  Schriftform per Post oder Boten spätestens am 10. Mai 2017(24:00 Uhr) der
  Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang
  Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten
  Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
  Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
  AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit
  mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
  Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein
  darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
  Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
  III) verwiesen.

 
2.      Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Mai 2017(24:00 Uhr)
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (01) 7007 - 23622 oder 1300 Wien-
Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail 
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
 
3.      Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu
Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft 

per Telefax an +43 (01) 7007 - 23622 
oder 
per E-Mail an  fwag-hauptversammlung@viennaairport.com

übermittelt werden.
 
4.      Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß
§ 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. Mai 2017 in
der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.
 
5.      Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.viennaairport.com zugänglich.
 
VI.    WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 84.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
 
Schwechat, im April
2017                                                                            

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126;  j.helenyi@viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826;  m.santi@viennaairport.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
--------------------------------------------------------------------------------


Emittent:    Flughafen Wien AG
             Postfach  1
             A-1300 Wien-Flughafen
Telefon:     +43 1 7007 - 22826
FAX:         +43 1 7007 - 23806
Email:        investor-relations@viennaairport.com
WWW:         http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche:     Transport
ISIN:        AT00000VIE62
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original content of: Flughafen Wien AG, transmitted by news aktuell

More stories: Flughafen Wien AG
More stories: Flughafen Wien AG