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EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf

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Verbraucher in der gesamten EU haben beim Online-Kauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich im Januar auf neue Regeln, die es sowohl Kunden als auch Händlern - vor allem bei grenzüberschreitenden Einkäufen - einfacher machen sollen. Erstmals haben Verbraucher einheitliche Rechte beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download oder dem Streamen und Musik.

Wie viele Menschen in Dänemark, Tschechien oder Portugal online einkaufen, Musik hören oder Videos streamen, zeigt die folgende Grafik: http://dpaq.de/JUujw

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre. Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Gegenstände mit digitaler Komponente - ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa - müssen in einem "vernünftigen Zeitraum" auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.

Die Einigung muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie in Kraft treten soll.

[Hinweis: Das angebotene Bildmaterial steht nur für die redaktionelle Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und dem Credit "Foto: dpa" zur Verfügung.]

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